Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

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6.

Die  nachlässigen  Aeltern  werden  durch  den  Gemelndediener  hierauf  sosleilch
  vor  den  Schulvorstand  gefordert,  und  nach  Befinden  unter  nachdrücklicher  Verwarnung
  und  Bedrohung  von  dem  vorsihenden  Piarrer  angewiesen,  ihre  Kinder  künftig  pünktlich
  zur  Schule  anzuhalten.  Für  den  betreffenden  Schullehrer  geht  hiernach  die  Verpflich
tung  von  selbst  hervor,  auf  diese-säumigen  Schulkinder  das  wachsamste  Auge  zu  richten.

4.

Wird  durch  ein  solches  Einschreiten  des  Schulvorstandes  der  Zweck  noch  nicht
erreicht,  und  ergiebt  sich  dieß  bey  der  nächsten  Zusammenkunft  durch  die  neu  einzureichende
Versäumnißtabelle  oder  sonstige  Klage  des  Schullehrers:  so  haben  nun  die  Nitglieder  des
Schulvorstande5  eine  diesfalsige  schriftliche  Anzeige  aufzunehmen,  gemeinschaftlich  zu  unterzeichnen
  und  dieselbe  bey  dem  Superintendenten  oder  Adjunkt  der  Diszes
zu  übergeben.

5.

Dieser  hat  dle  nachlässigen  Aeltern  nunmehr  ka  der  kürzesten  Frist  vorzuladen

  und  geschärft  zu  ihrer  Pflicht  anzuhalten.
6.

Wenn  wider  Erwarten  auch  dadurch  der  Zweck  ulscht  erreicht  werden  sollte:  so  hat
der  Diszesan  auf  erneuerte  Anzeige  unmittelbar  die  weltliche  Obrigkeit  zu  gerichtil
chen  Vorschritten  gegen  die  sehlenden  Aeltern  aufzurufen.

7.

Im  kßersten  Falle  erfolgt  Berichts-Erstattung  an  das  Großherzogh
DOber-Konsistorium.

6.

Vor  allen  Dingen  ist  darauf,  als  einen  Haupkpunkt,  zu  achten,  daß  die  Anfangsschüler
  zu  rechter  Zeit  in  die  Schule  eingeführt  werden,  und  dann  dem  ersten  Ent-HKehen
  der  Schulversäumnisse  allenthalben  entgegen  gearbeitet  werde.  Hlerzu  wird
die  freundliche  oder  auch  ernstliche  Zusprache  des  Schullehrerg  und  Ortspfarrers,  zeitig  angewendet
  und  nökhigen  Falles  wiederholt,  von  der  besten  Wirkung  seyn.  Wo  überdem
die  Schule  und  der  Unterricht  in  derselben,  wie  es  überall  zu  erwarten,  so  geleiket  und
eingerichtet  sst,  daß  die  Kinder  sich  darin  wohl  fühlen  und  dieselbe  gern  besuchen;  da