Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

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I. Der Pfarrer und Adjunkt Bachmann, zu Ollendorf, ist auf darum beschehene 
Ansuchen von den ihm übertragen gewesenen Geschäften eines Adjunkten der Schulaufsicht entbun- 
den und solche dem Pfarrer Heinze, zu Hopfgarten, mit Beylegung des Charakters eines 
Adjunkten der Schulaussicht übertragen worden, welches hiermit zur Nachricht und Nach- 
achtung öffentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar den 3Zten August 18211. 
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium. 
H. Peucer. 
IV. Es ist der Fall vorgekommen, daß Justiz -Behörden Verbrechensgefährten in 
Einem Gefsängnisse verwahrt und dadurch den Verbrechern Gelegenheit gegeben haben, 
Verabredung über ihre künftigen Aussagen zu Verbergung der Wahrheit zu nehmen. Es 
sind hierdurch Untersuchungen außerordentlich erschwert, zuweilen ist deren Zweck ganz ver- 
eitelt worden. Daher werden alle Justiz= Behörden angewiesen, Personen, welche gestän- 
dig oder verdächtig sind, gemeinschaftlich, ein Verbrechen begangen zu haben, oder davon 
zu wissen, wo möglich so zu transportiren und zu verwahren, daß sie Abrrde unter sich 
nicht nehmen können. 
Weimar den 12ten August 1824. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
V. Das Königlich Preußische NRinisterium der Polizey zu Berlin hat im Einver- 
ständniß mit dem dortigen Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten un- 
term Aten Juni d. J. angeordnek, daß Studierende, welche von sremden Universitäten auf 
die Königlich Preußischen Universitäten kommen, dort nicht anders immatriculirt werden 
sollen, als nachdem sie sich vollständig darüber legiti irt paben, daß sie bisher an un- 
erlaubten Verbindungen und Umtrieben überall keinen Antheil gehabt 
haben, widrigenfalls lie nicht allein nicht zu immatriculiren, sondern sogleich aus der 
Stadt und deren Bezirke wegzuschaffen, oder bey entstehendem Verdachte festzuhalten sind- 
Diese Anerdnung wird höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu 
unterthänigster Folge hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht, damit hieländische Nelkern 
und Vormünder von Studierenden, welche von Universitöten außerhalb Hreußen auf Ki 
niglich Preußische Uniwersitäten gehen sollen, auf die denselben hiernach nöthige begikimation 
bey Zeiten Bedacht nehmen können. 
Weimar den 20sten September 1824. 
Großherzogliches Sächstsches Ober= Konsistorium. 
H. Peucer.
	        
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