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V. Da neuerlich mehrmahls mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß Aeltern, deren
Kinder in den Schulen wegen Unfleißes, begangener Unfertigkeiten und sonst, von
resp. Lehrern sich Schulstrafen zugezogen hatten, darüber entrüstet in die Schule eingedrun-
gen sind und sich herausgenommen, die Lehrer im anmaßendsten Tone selbst zur Rede zu
siellen, dadurch aber offenbar ein öffentliches Aergerniß gegeben und dem wohlthätigen
Schulzwecke, der ohne das aufrecht erhaltene Lehreransehen niche zu erreichen steht, gerade-
zu entgegen gearbeitet wird: so sieht unterzeichnete Behörde sich gedrungen, hierdurch an
das bestehende Geseb geschärft zu erinnern, wornach Aeltern, welche sich über des Schul-
lehrers Verhalten mit vermeintem Grunde beschweren zu dürfen glauben, solches lediglich
bey dem jeden Ortes vorgesebtem Pfarrer, oder nach Besinden, bep der nächsten
geistlichen Inspektions-Behörde zur Untersuchung anzuzeigen, in keinem Falle aber den
Schullehrer persönlich mit Vorwürsen anzugeben haben, widrigen Falles sich bey entgegen-
gesehtem Verfahren, jeder die daraus hervorgehenden nachtheiligen Folgen ganz allein selbst
zuzuschreiben hat.
Gegenwärtige Verordnung haben die Pfarrer des diesseitigen Bereiches, mit Zuziehung
de5 Schulvorstandes, jeden Ortes den Gemeinden mit den erforderlichen Erläuterungsgrün=
den noch besonders bekannt zu machen und elnzuschärfen.
Eisenach den 23sten Januar 1824.
Großherzogl. Sächs. Ober-Konsistorium.
D. J. A. Nebe.
VI. Nach Absterben des Justiz-Amtmannsé D. Apell zu Berka, welcher bis dahin
das Freyherrlich von Egloffsteinische Gericht zu Isseroda mit verwaltete, hat an dessen
Stelle die dasige Gerichtöherrschaft den Großherzoglichen Hof- Advokaten und Auditeur,
Wilhelm Ernst Schwabe allhier, zum Justitiar in Isseroda präsentirt. Derselbe ist hier-
auf am gten vorigen Monathes und Jahres von einer dazu ernannten Kommission behörig
verpflichtet und eingeführt worden, welches hiermit ölfentlich bekannt gemacht wird.
Weimar am 27 ten Januar 1824.
Großhergzogliche Sächsische Landesregierung.
von Müller.