Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

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V. Da neuerlich mehrmahls mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß Aeltern, deren 
Kinder in den Schulen wegen Unfleißes, begangener Unfertigkeiten und sonst, von 
resp. Lehrern sich Schulstrafen zugezogen hatten, darüber entrüstet in die Schule eingedrun- 
gen sind und sich herausgenommen, die Lehrer im anmaßendsten Tone selbst zur Rede zu 
siellen, dadurch aber offenbar ein öffentliches Aergerniß gegeben und dem wohlthätigen 
Schulzwecke, der ohne das aufrecht erhaltene Lehreransehen niche zu erreichen steht, gerade- 
zu entgegen gearbeitet wird: so sieht unterzeichnete Behörde sich gedrungen, hierdurch an 
das bestehende Geseb geschärft zu erinnern, wornach Aeltern, welche sich über des Schul- 
lehrers Verhalten mit vermeintem Grunde beschweren zu dürfen glauben, solches lediglich 
bey dem jeden Ortes vorgesebtem Pfarrer, oder nach Besinden, bep der nächsten 
geistlichen Inspektions-Behörde zur Untersuchung anzuzeigen, in keinem Falle aber den 
Schullehrer persönlich mit Vorwürsen anzugeben haben, widrigen Falles sich bey entgegen- 
gesehtem Verfahren, jeder die daraus hervorgehenden nachtheiligen Folgen ganz allein selbst 
zuzuschreiben hat. 
Gegenwärtige Verordnung haben die Pfarrer des diesseitigen Bereiches, mit Zuziehung 
de5 Schulvorstandes, jeden Ortes den Gemeinden mit den erforderlichen Erläuterungsgrün= 
den noch besonders bekannt zu machen und elnzuschärfen. 
Eisenach den 23sten Januar 1824. 
Großherzogl. Sächs. Ober-Konsistorium. 
D. J. A. Nebe. 
VI. Nach Absterben des Justiz-Amtmannsé D. Apell zu Berka, welcher bis dahin 
das Freyherrlich von Egloffsteinische Gericht zu Isseroda mit verwaltete, hat an dessen 
Stelle die dasige Gerichtöherrschaft den Großherzoglichen Hof- Advokaten und Auditeur, 
Wilhelm Ernst Schwabe allhier, zum Justitiar in Isseroda präsentirt. Derselbe ist hier- 
auf am gten vorigen Monathes und Jahres von einer dazu ernannten Kommission behörig 
verpflichtet und eingeführt worden, welches hiermit ölfentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar am 27 ten Januar 1824. 
Großhergzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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