Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 7. Den 6. April 1824. 
  
Bebanntmachungen. 
I. Auf höchsien Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird die nach- 
stehende, von Hochstdenenselben über die Unstatthaftigkeit der wegen der Gewerbseinkom- 
mensteuer gegen den Steuer-Fickus anzustellenden Klagen erlassene deklaratorische Verord= 
nung vom 2ten d. M. andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar den 5ten April 182.1.6 
Großherzogliche Sächsische Landeêöreglerung. 
von Müller. 
Carl Au gust, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Lautenburg 
⁊c. c. 
Es hat bey Anwenbung des Gesetzes über die Steuerversassung Unsers Grohherzog= 
thumes vom 20fsten April 1821 und der an dieses sich anschliehenden Regulative vom usten 
May 1821 und vom 17ten November 1827, so wie des Steuer-PatenteS vom usten Ja- 
nuar 1822 Zweisel darüber entstehen wollen: 
ob nicht von Seiten eines Steuerpslichtigen, welcher als Gewerbtreibender in eine der 
gesetlich, zunächst in dem Regulative vom ###ken November 1321 K. 6 und dessen
	        
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