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chung.
J.
Juris diktions= Verhältnisse der Patrimonial, Gerichte im Neu-
städtischen Kreise — gemischte sowohl hinsichtlich der Eivile als der
Kriminal-Gerichtsbarkeit — deren Vereinfachung **' 1.
K.
Kanzley-Sporteln und Gebuͤhren des hiesigen Ober-Konsistoriums.
Es soll bey demselben dieselbe einfache und Weiterung ersparende
Einrichtung wie bey'in Eisenachischen Ober · Konsislorium kuͤnftig Statt
finden . 126. Iv.
Kirchenbücher: in dieselben sellen die Gehurten und Sierbefalle it.
sowohl katholischer in protestantischen als protestanlischer in kalho-
lischen Gemeinden wobnenden Glaubensgenossen eingetragen werden 109. II.
Kirchen vorsteher sollen förmlich verpflichtet und vereydet werden 113. IV.
Kirms — geheimer * und Ritter — Nachricht von dessen Dienst=
Jubiläum . . . . . . II, —
Konfirmation der #- Nähere Beslimmungen über deren Fähig=
keit, Alter, sowie über den Tag des kirchlichen Aktes und sonst.
Bekanntmachung des Eisenachilchen Ober " Konsiloriums. (Vergl.
Reg. Bl. v. J. 1823 S. 107 No. III.) . —— II.
*5P5
gegalisation von Tauf- und Todtenscheinen, Integritaͤts-, Lebens-
und anderen JZeugnissen inlaͤndischer Behoͤrben durch die Orobderzoz-
lichen Gesandtschasten im Auslonde. Diesf. Vorschrilt 133. —
Liquidiren in Untersuchungssachen. (LVergl. S. 74 No. J.
.Reg. Bl. v. J. 1819, S. 162 No. IV., S. 269 No. I., S.
270 No. II. d. Reg. Bl. v. J. 1823). Diesfallsige Konvenkio=
nen:
a) mit bem Herzogthume Sachsen Gotha= Altenburng 24. V.
b) mit dem Fürslenthume Schwarzburg-Rudolslabt 24. V.
c) mit dem Fürslemhume Schwarzburg: Sondershausen 24. V.
d) mit dem Fürstenttume Reuß, Greiz 37. il.
e) mit dem Fuͤrstenlhume Reuß-Schltiz 37. III.
) mit dem Königreiche Sachsen 105. l.