Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XIX. Band. (19)

Unterdrückung.  kines  Preßerzeugnissed  490

terdrückung  eines.  Blattes  einer  Zeitung,  welche
nur  die  Unterschrift  des  verantwortlichen.  Redakteurs
IDr.  Feust)  an  sich  trägt,  ohne  Neunung  eines  Eigenthümers
  oder  Verlegers.  Hier  wurde  angenommen,  daß
der  Redakteur  zur  Vertretung  der  Eigenthümer  auch  in
Bezug  auf  die  Unterdrückungsfrage  ermächtigt  sei,
und“  demzufolge  eine  weitere  Vernehmung  in  diesem
Betreffe,  als  die  des  Redakteurs,  nicht  für  nöthig
erachtet  1))  ·-  «

Was  die  Rechtsmittel  gegen  den  auf  Unterdrückung
  gerichteten  Beschluß  angeht,  so  dient  zur
Ausfüllung  der  Lücke,  des  Gesetzes  die  Analogie  der
anderen  Bestimmungen  unseres  Strafprozesses,  welche
von  der  Beschwerdeführung  gegen  Urtheile  handeln,
wodurch  ein  Nachtheil  definitiv  zugefügt  wird;
insbesondere  der  Artikel  230  ff.,  Art.  324-ff.  und
Art.  361.,  362  d.  St  PG.  von  1848..  Im  Falle
einer  Verurtheilung  wegen  Bestechung  zu  einer  Geldbuße
  im.  Betrage  von  24  kr.  fludet  Berufung  statt,
und  sie  sollte  ausgeschlossen  sein  bei  richterlicher  (gleichfalls
  auf  der  Annahme  einer  Gesetzwidrigkeit  beruhender)
  Zufügung  von  Vermögensnachtheilen,  welche
sich  auf  Hunderte  oder  Tausende  belaufen  können?
Man  kann  nicht  voraussetzen,  daß  der  Gesotzeber  die
wiederholte  Prüfung,  deren  Zulassung  er  dort  für
nöthig  fand,  hier  ausschliehen  wollte.  In  dem  Drange
der  Landtagsaufgaben  wurde  eben  an  die  spezielle
Rechtsmittelfrage  in  Bezug  auf  deu  von  der  K.  d.
Abg.  vorgeschlagenen  Zusatz  nicht  gedacht.  Bei  solchen
Auslassungen  der  Gesetzgebung  ist  man  auf  das  Anknüpfen
  an  Vorschriften  ähnlichen  Betreffs,  auf  das

15)  Won  der  Verstattung  rorgänglgen  Gehörs  bel  Schrif-?
  ten  ausländischen  Verlags  Umgang  zu  nebmen,  ist
kein  Rechtsgrund  vorhanden.  —  Wilrd  die  Einrelchung
  eliner  schrlftlichen  Erklärung  verstattet,  so
müssen  natürlich  in  der  Ladung  vle  eines  gesetzulorlgen
  Inhalts  beschuldigten  Stellen  bezeichnet  werden.

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