Unterdrückung. kines Preßerzeugnissed 490
terdrückung eines. Blattes einer Zeitung, welche
nur die Unterschrift des verantwortlichen. Redakteurs
IDr. Feust) an sich trägt, ohne Neunung eines Eigenthümers
oder Verlegers. Hier wurde angenommen, daß
der Redakteur zur Vertretung der Eigenthümer auch in
Bezug auf die Unterdrückungsfrage ermächtigt sei,
und“ demzufolge eine weitere Vernehmung in diesem
Betreffe, als die des Redakteurs, nicht für nöthig
erachtet 1)) ·- «
Was die Rechtsmittel gegen den auf Unterdrückung
gerichteten Beschluß angeht, so dient zur
Ausfüllung der Lücke, des Gesetzes die Analogie der
anderen Bestimmungen unseres Strafprozesses, welche
von der Beschwerdeführung gegen Urtheile handeln,
wodurch ein Nachtheil definitiv zugefügt wird;
insbesondere der Artikel 230 ff., Art. 324-ff. und
Art. 361., 362 d. St PG. von 1848.. Im Falle
einer Verurtheilung wegen Bestechung zu einer Geldbuße
im. Betrage von 24 kr. fludet Berufung statt,
und sie sollte ausgeschlossen sein bei richterlicher (gleichfalls
auf der Annahme einer Gesetzwidrigkeit beruhender)
Zufügung von Vermögensnachtheilen, welche
sich auf Hunderte oder Tausende belaufen können?
Man kann nicht voraussetzen, daß der Gesotzeber die
wiederholte Prüfung, deren Zulassung er dort für
nöthig fand, hier ausschliehen wollte. In dem Drange
der Landtagsaufgaben wurde eben an die spezielle
Rechtsmittelfrage in Bezug auf deu von der K. d.
Abg. vorgeschlagenen Zusatz nicht gedacht. Bei solchen
Auslassungen der Gesetzgebung ist man auf das Anknüpfen
an Vorschriften ähnlichen Betreffs, auf das
15) Won der Verstattung rorgänglgen Gehörs bel Schrif-?
ten ausländischen Verlags Umgang zu nebmen, ist
kein Rechtsgrund vorhanden. — Wilrd die Einrelchung
eliner schrlftlichen Erklärung verstattet, so
müssen natürlich in der Ladung vle eines gesetzulorlgen
Inhalts beschuldigten Stellen bezeichnet werden.
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