Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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V. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnaͤdigst geruhet, 
dem Herrn Ober-Medicinal-Rath D. Reußing, zu Eisenach, das erledigte Hhy- 
sikat de6 Ober-Amtöbezirkes Eisenach und des Amtsbezirkes Creuzburg zu verlei- 
hen, auch den Armen-Arzt und Unter-Direktor der Hebammen-Schule zu Ei- 
fenach, D. med. ei chir. Ludwig Gerlach, daselbst, zum Physicus extra- 
ordinarins für das Oberamt Eisenach zu ernennen; welches hierdurch öffentlich 
bekannt gemacht wird. 
Weimar den 23. November 1826. 
Großherzogliche Sächsische LandeS-Direktion. 
F. v. Schwewler. 
VI. Von’ Großherzoglicher Landes-Direktion ist dem Bataillons-Ghirurg 
Ernst allhier, nach der von ihm vor der Großherzoglichen Sanitaäts-Kommission 
deshalb bestandenen Prüfung, die Erlaubniß ertheilt worden, die bey Behand- 
lung der Zähne vorkommenden Verrichtungen, als das Zahnausziehen, das Rei- 
nigen und Abfeilen der Zähne und das Einseben künstlicher Zähne, auszunben. 
Es wird solches hiervurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 2. Dezember 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
VII. Der vormahlige Grohherzogliche Kriminal -Rath, Johann Christoph 
Wilhelm Schumann allhier, hat die zeither noch übergehabte Verwaltung des Ge- 
richtes zu Kötschau freiwillig niedergelegt. 
Nachdem hicrauf von der dasigen Gerichts-Herrschaft in der Person des 
Großherzoglichen Stadtgerichts-Aktuars, Carl Brüger zu Jena, ein neuer Justi= 
tiar präsentirt worden ist, hat Großherzogliche Landesregierung diese Wahl aus- 
nahmsweise genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars 
Brüger als Verwalter des Gerichtes zu Kötschau durch eine besonders dazu er- 
nannte Kommission am 27. vorigen Monathes bewirken lassen. Es wird dieses 
daher öffentlich bekannt gemacht. « 
Weimar am 5. Dezember 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landeöregierung. 
von Müller.
	        
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