Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

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Ehrenauszeichnung.
Des  Großherzogs,  Königliche  Hoheit,  haben  dem  Herrn  Kammerherrn
Freyherrn  Vihkhum  von  Egeröberg  allhier,  nach  erfolgtem  unterthänigsten
Ansuchen,  die  Erlaubniß  zum  Tragen  des  ihm  von  Sr.  Majestät,  dem  Kaiser

von  Rußland  rc.  jüngsthin  verliehenen  Russisch  Kaiserlichen  St.  Annen-Ordens
  1ster  Klasse  gnädigst  ertheilt.

Beförderungen.

Des  Großherzogs,  Königliche  Hoheit,  haben  den  beyden  Justiz  -Amtmännern,
  Friedrich  EChristian  Ortmann  zu  Ostheim,  und  Philipp  Benjamin  Zwez
zu  Creuzburg,  den  Charakter  als.  Justiz-Nath,  sowie  dem  Hof-Advokaten  Johaun
  Martin  Stapf  zu  Ostheim,  unter  Ernemung  zum  1sten  Aktuar  des
Justiz-Amtes  Lichtenberg,  das  Prädikat  als  Amts-Kommissar  verliehen.

Demnachst  haben  Allerhöchstdieselben  den  Pfarrer  Christian  Friedrich  Meyer
zu  Helmershausen,  zum  Pfarrer  zu  Wenigenlupnib,  den  Pfarrer  Carl
Gottlob  Friediich  Lautenschläger  zu  Wenigenauma,  zum  Diakonus  zu
Auma,  den  Pfarrer  Georg  Friedrich  Ferdinand  Schmidt  zu  Dielsdorf,  zum
Pfarrer  zu  Winkel,  und  den  Rektor  der  Stadtschule  zu  Vacha,  Johann
Christian  Friedrich  Friederici,  zum  Pfarrer  zu  Ifta  zu  bestätigen  guädigst
geruhet.

Johann  Carl  Christian  Vent  allhier,  ist  zun  Kammerdiener  bey
Er.  Hoheit  dem  Herzoge  Carl  in  Gnaden  ernannt  worden.

Bekanntmachung.

I.  Des  Grohherzogs,  Königliche  Hoheit,  haben  gnabigst  geruhet,  der
Witwe  und  den  Kindern  des  verstorbenen  Legations-Raths,  Jean  Paul  Friedrich
Richter,  das  erbetene  Privileginm  zum  Schutz  gegen  den  Nachdruck  der  gesammten
  und  einzelnen  Iran  Paulschen  Schriften,  sowie  von  Auszügen  aus  denselben,
  insofern  solche  ein  selbstständiges  Werk  oder  einen  ganzen  Band  eines
Werks  ausmachen,  im  Grohherzogthume  Sachsen  Weimar-Eisenach,  vorerst
auf  20  Jahre  tarfrey  zu  ertheilen.

Zur  Nachricht  und  Nachachtung  wird  solches  hiermit  bekannt  gemacht.

Weimar  den  15.  Februar  1827.
Großherzogliche  Sichsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.