Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

Inhalt. 
Seste des 
Ker#i 2 
Nr. der 
BV 
  
Blattes. 
machung. 
  
  
  
Neujahrsingen von Haus zu Hous. Bekanntmachung des Erfol- 
ges der Abschaffung desselben in den einzelnen Diszesen des Wei- 
marischen Ober-Konsistorial= Bereiches, (uanh, auch Neg. Blatt 
v. J. 1826 S. 228 Nr. 
O. 
Ober-Appellations-Gerichtsordnung — provisorische: 
a) authentische Interpretation des . 20 Nr. 6 derselben, das von 
der Berufung an das Ober-Appellations= Gericht ausgeschlossene 
obrigkeitliche Einschreiten in Ansehung der Festsehung von Advo- 
katen= Gebühren betresfend . 
b) authentische Interpretation des 5. 20 Nr. 2 derselben, pornach 
die Irrungen zwischen Kindern und ihren Aeltern oder Vormün= 
dern über die obrigkeitliche Ergänzung. der von den letzteren den 
ersteren versagten Einwilligung in die Abschließung von Verlöbnissen 
und Ehebündnissen unter den Che= und Sponsalien-Sachen mit begriffen 
und daher von der Ober., Berufung an das Ober-Appellations-Ge- 
richt und von anderen Rechtemitteln gutgeschsossen seyn sollen 
Obligationen. Sportel- n- ar solche nach der Eisenach'schen 
Sportel-Taxordnung v. J. 
Erie Sotel- Taxordnung. 
Oppurg — Errichtung einer besondern Gerichtöstelle daselbst für die 
von Breitenbauch'schen Gerichtsuntersassen in Colba und Dienstädt 
Orden — Kenigl. Sachsischer Hausorden der Rautenkrone. Bekannt- 
machung wegen dessen Empfanges von Seiten des Berzogs Carl 
Bernhard, Hoheit. 
Orden — —— Hausorden der Vachsauleit oder vom 9 
Falken — dessen Verleihung an verschledene Personen 
Orden — fremde — Erlaubniß zum Zregen derselben an einige 
Erospesogl. Staatödiener 9 
Orts-Bürgerrecht — dessen Ertheilun 
Siehe * oder V— "Bürgerrecht. 
Parochsal-Verhälknisse — der Hofkirche, der Stadkkirche 
und der Garnison-Kirche zu Weimar. Regulativ darüber v. 1. 
Dezember 16827 
91 
Ppatrimonfal- Gerichts- „D'rektoren. Verpslichtung und“ Ein- 
welsung neu ernannter für die chveeihnet eriche : 
e) für das Gericht zu Bergern. . 
b) für das Gericht zu Hayn . . . . . 
  
  
100—102 
5. 
** 
5.1 
42 71 87. 
ö. 96. 
*v 4. 
ö. 91. 
—94. 
86. 
VI. 
III. 
— 
* 
111111 
VIII. 
  
  
89. 
IL
	        
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