Full text : Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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No.  13809.

Bekauntmachung,  den  Vollzug  der  Unfallversicherungsgesetze  betreffend.
+K.  Staatsministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

In  Gemäßheit  des  §  48  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884,  des
§  52  des  Gesetzes  über  die  Unfall=  und  Krankenversicherung  der  in  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Betrieben  beschäftigten  Personen  vom  5.  Mai  1886  und  des  §  36  des  Bauunfallversicherungsgesetzes
  von  11.  Juli  1887  wird  bekannt  gegeben,  daß  mit  Wirkung  vom
16.  Juli  l.  Is  an  unter  Enthebung  der  bisherigen  Vorsitzenden  und  bezw.  stellvertretenden
Vorsitzenden  aufgestellt  worden  sind:

I.  der  k.  Regierungsrath  Ludwig  von  Kobell  in  München  zum  Vorsitzenden  des
Schiedsgerichts  der  bayerischen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft;

II.  der  k.  Regierungsrath  Anton  Halder  in  München  zum  Stellvertreter  des  Vorsitzenden
  der  bayerischen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft;

III.  der  k.  Regierungsrath  Adolf  Zink  in  Bayreuth  zum  Vorsitzenden  der  Schiedsgerichte:


1.  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Berufsgenossenschaft  für  den  Regierungsbezirk
  Oberfranken,
2.  der  Ausführungsbehörde  der  k.  Staatsforstverwaltung  in  dem  gleichen  Regierungsbezirke,

3.  der  Sektion  XXVI  der  Fuhrwerksberufsgenossenschaft;
IV.  der  k.  Bezirksamtmann  Guido  Brand  in  Hof  zum  Vorsitzenden  des  Schieds
gerichts  der  Sektion  II  der  süddeutschen  Textil-Berufsgenossenschaft;
V.  der  k.  Bezirksamtmann  Albert  Bullinger  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  zum  Vorsitzenden
  der  Schiedsgerichte:
1.  des  III.  Bezirkes  der  Privatbahnberufsgenossenschaft,
2.  des  IV.  Bezirkes  der  Straßenbahnberufsgenossenschaft.

München,  den  22.  Juli  1896.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.