Nro. 45. 1812. 242
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 24. Oktober.
Die unmittelbareu Eingaben an Se. Könisl, Majestät um Lossprechung von der Milctärpflichtigeit
betr.
Aus Veranlassung mebrerer, um Entlassung Conscriptlonspflichtiger aus dem Militär-Neru
bel Sr. Könlgl. Mejestät unmittelbar eingekommener Blttschriften wird das
unterm 16. April d. J. erlassene Verbor, sich mit Umgehung der Behbrde in dieser Angelegenbelt
an Se. Könlgl. Maj. unmittelbar zu wenden, auf allerhbchsten Befehl mit
dem Anfügen erneuert, daß die auf die Uebertretung gesetzte Strafe von 20 Reichsthalern
unnachsichtlich zur Vollzlehung gebracht werden würde.
Die Köhnigl. Landohgte, Ober= und Unterbeamte haben für die vollständige Bekanntmachung
dleser Verordnung In ihren Distrikten pflichtmätige Sorge zu tragen. Stuttgart
den 19. Oktober 1812.
Kdnigl. Miusterlum des Innern.
Etraf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals.
Ad Mand. Sacr. Reg. Meaj.
Unter dem 1. Sept. wurde der zu Urach verhaftete Johann Georg Rleger, vom
Grafenberg, wegen gefährlicher Verwundung des Gotifried Buchmann von da, neben
dem Ersatz der Kosten, mit achtzehnmonatlicher Zuchthaus-Arbeit belegt und zuglekch
befoblen, daß derselbe nach erstandener Strafe als ein gefährliches Subjekt in elnem
Zwangs-Arbeitshaus bis zur erprobten Besserung verwahrt werden soll.
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