Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Nro.  45.  1812.  242
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  24.  Oktober.

 

Die  unmittelbareu  Eingaben  an  Se.  Könisl,  Majestät  um  Lossprechung  von  der  Milctärpflichtigeit
  betr.

Aus  Veranlassung  mebrerer,  um  Entlassung  Conscriptlonspflichtiger  aus  dem  Militär-Neru
  bel  Sr.  Könlgl.  Mejestät  unmittelbar  eingekommener  Blttschriften  wird  das
unterm  16.  April  d.  J.  erlassene  Verbor,  sich  mit  Umgehung  der  Behbrde  in  dieser  Angelegenbelt
  an  Se.  Könlgl.  Maj.  unmittelbar  zu  wenden,  auf  allerhbchsten  Befehl  mit
dem  Anfügen  erneuert,  daß  die  auf  die  Uebertretung  gesetzte  Strafe  von  20  Reichsthalern
unnachsichtlich  zur  Vollzlehung  gebracht  werden  würde.

Die  Köhnigl.  Landohgte,  Ober=  und  Unterbeamte  haben  für  die  vollständige  Bekanntmachung
  dleser  Verordnung  In  ihren  Distrikten  pflichtmätige  Sorge  zu  tragen.  Stuttgart

den  19.  Oktober  1812.
Kdnigl.  Miusterlum  des  Innern.

Etraf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Meaj.

Unter  dem  1.  Sept.  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Georg  Rleger,  vom
Grafenberg,  wegen  gefährlicher  Verwundung  des  Gotifried  Buchmann  von  da,  neben
dem  Ersatz  der  Kosten,  mit  achtzehnmonatlicher  Zuchthaus-Arbeit  belegt  und  zuglekch
befoblen,  daß  derselbe  nach  erstandener  Strafe  als  ein  gefährliches  Subjekt  in  elnem
Zwangs-Arbeitshaus  bis  zur  erprobten  Besserung  verwahrt  werden  soll.

-

4