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II. Die bisher erledigt gewesene Adjunktur der Superintendentur Jena ist
dem Pfarrer und bisherigen Adjunkten der Schulaufsicht L-. Carl Wilhelm Ernst
Putsche zu Wenigenjena übertragen worden, welches hiermit zur Nachricht und
Nachachtung bekannt gemacht wird.
Weimar den 5. Jund 1829.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
IIII. Dem Doktor der Medizin und der Chirurgie, Carl Wilhelm Schwabe,
von hier, ist, nach gut bestandener Prüfung vor der Großherzoglichen Medizi-
nal-Eraminations-Deputation, hier, und nach vorgängiger Verpflichtung, die nach-
gesuchte Erlaubniß zur ärztlichen und geburtshülflichen Praris in den Großherzogli-
chen Landen ertheilt und ihm, in Folge höchster Entschließung Sr. Königlichen Ho-
heit des Großherzogs, die hiesige Residenz-Stadt zu seinem wesentlichen Aufenthalte
angewiesen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar den 11. Juny 1829.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
IV. Großherzogliche Landesregierung hat in Erfahrung gebracht, daß mehre
Gerichtsstellen in allen denjenigen Fällen, wo ein Darlehen auf Brandgut gesucht
wird und der Besitzer ein gerichtliches Zeugniß über den Werth seines Gebäudes
ausbringt, die Ertheilung des Konsenses in die Verpfändung von der Bedingung
abhangig machen, daß der Darleiher ausdrucklich vorher erkläre, wie er bereit
sey, das gesuchte Kapital auf das oder die einzusetzenden Gebaude wirklich vor-
zustrecken.
Da nun eine solche Bedingung der Konsens-Ertheilung theils in den Ge-
setzen nicht begründet erscheint, theils Weitläuftigkeiten, auch oft irrige Ansichten
bey den Kapitalisten erregt: so werden alle Gerichtsstellen des disseitigen Be-
reiches hiermit angewiesen, künftig da, wo sie, sey es als Gerichts= und Lehen-
Behörde zugleich, oder auch nur in einer dieser Eigenschaften, um Konsens-At-
testate oder um Konsens in die Verpfändung von Gebäuden angegangen werden,
beydes — versteht sich mit Beachtung der sonstigen gesetzlichen Erfordernisse und
Vorschriften, z. B. des Mandats d. d. Weimar 4. August 1727 (Schmidts
Auszüge Bd. II. Seite 281) — ohne jene Bedingung zu ertheilen.
Weimar am 16. Juny 1829.
Großherzoglich Süchsische Landesregierung.
von Müller.