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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blakl.
Nummer 4. Den 17. Februar 1829.
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, Ihre Kaiserliche Hoheit,
die Frau Großherzogin und Ihre Königliche Hoheit, die verwitwete Frau Groß-
herzogin, nach einander, am 13. dieses Monathes in feyerlicher Privat-Audienz,
durch den besonders beglaubigten Königlich Preußischen wirklichen Geheimerath,
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Herrn von Jordau,
Ercellenz, die förmliche Anwerbung Er. Majestät des Königs von Preußen um
die Hand der Prinzessin Auguste, Herzogin von Sachsen, Hoheit, für des
Hrinzen Wilhelm von Preußen, Königliche Hoheit, Gweyten Sohnes Sr. Ma-
jestät des Königs von Preußen) mit freudiger Zustimmung empfangen hatten, er-
folgte am 16. dieses Monathes die feyerliche Verlobung des durchlauchtigsten
Brautpaares in den Zimmern Ihrer Königlichen Hoheit der verwitweten Frau
Großherzogin. Se. Konigliche Hoheit der Kronprinz von Preußen, Se. Durch-
laucht der Herzog von Sachsen Koburg-Gotha waren bey dieser Feyerlichkeit an-
wesend, welcher als Zeugen mehre Königlich Preußische und Großherzoglich Säch-
sische Staats= und Militär-Diener vom ersten Range, die diplomatischen Abge-
ordneten des Kaiserlich Russischen und des Königlich Sächsischen Hofes beyzu-
wohnen die Ehre hatten.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Kronprinzen Friedrich
Wilhelm von Preußen Konigliche Hoheit am 16. dieses Monathee Hochstselbst
unter die Ritter erster Klasse Hochstihres Hausordens vom weißen Falken auf-
genommen.