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lichen Geheimerathe von Carlowiz, mit dem Fürstlich Schwarzburg-Sonders-
hausischen Bevollmächtigten über den Beytritt des souverainen Fürsten zu Schwarz-
burg-Sondershausen Durchlaucht, hinsichtlich der Fürstlichen oberherrschaftlichen
Lande, nähmlich der Herrschaft Arnstadt und des Amtes Gehren, zu dem durch
den Casseler Vertrag vom 24. September vorigen Jahres gestifteten mitteldeut-
schen Handelsvereine, zu Weimar am 25. Dezember vorigen Jahres abgeschlossen
worden ist, und Wir digsen, aus drey Artikeln bestehenden Vertrag Unsrer Ab-
sicht und der Unseren Kommissarien ertheilten Instruktion völlig gemäß gefunden
haben:
So genehmigen und ratifiziren Wir denselben hiermit in allen seinen Punk-
ten und versprechen ihn, Unseres Theiles, genau zu befolgen und erfüllen zu
lassen.
uUrkundlich haben Wir diese Unsere Ratifikation eigenhändig unterzeichnet und
mit Unserm Großherzoglichen Insiegel bedrucken lassen.
Weimar den sechsten Januar Eintausend Achthundert und Neun und Zwanzig.
(L. §S.) Karl Friedrich, Großbherzog von Sachsen.
Ratifikation C. W. Freyh. v. Fritsch.
der Fürstlich Schwarzburg-Son-
dershausischen Beytritts -Akte zu
dem Casseler Vertrage vom 24.
September 1828.
III.
In Folge des unter dem heutigen Dakum abgeschlossenen Accessions-Ver-
trages Sr. Durchlaucht des souverainen Fürsten von Schwarzburg-Sondershaufen