Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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foͤrmliche Ueberweisung jener Orte an das genannte Justiz-Amt den 12. dieses 
Monathes vollzogen worden. 
Weimar den 15. November 1830. 
Großherzoglich Saͤchsische Landesregierung. 
von Muͤller. 
IV. Es ist bisher vorgekommen, daß schwangere Personen in der Entbin- 
dungsanstalt zu Jena sich eingefunden haben, um dort ihre Niederkunft abzu- 
warten, ohne deêhalb die nöthige Legitimation mitzubringen, und es wird daher 
hiermit verordnet: 
daß jede Schwangere aus dem Inlande, welche sich in der gedachten Anstalt 
zu Jena freywillig entbinden lassen will, zu ihrer Legitimation ein von dem 
Vorstande ihres Heimathsorts unterschriebenes, mit dem Gemeindesiegel be- 
siegeltes Zeugniß dahin mitzubringen hat, welches ihr auf diesfallsiges Nach- 
suchen gehörig ausgefertiget werden muß. 
Was dagegen die Ausfertigung der fraglichen Legitimation für die außer- 
ehelich geschwaͤngerten, wegen Angabe unbekannter Schwängerer in das Emtbin- 
dungs= Institut gewiesenen Personen anlangt: so hat es bey dem bisherigen Ver- 
fahren, nach welchem dieselben durch die, mit der Untersuchung und Bestrafung 
des Vergehens beauftragten, inlandischen Gerichtsstellen legitimirt werden müssen, 
auch fernerhin sein Bewenven. 
Weimar den 18. November 1830. 
Großherzoglich Süchsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
V. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben allergnädigst geruht, 
dem Rechts-Kandidaten, Johann Georg Siefert von hier, die Amts-Advo-= 
katur zu ertheilen. Derselbe ist heute vor Großherzoglicher Regierung als Amts- 
Advokat verpflichtet und ihm der Ort Kaltennordheim zum Wohnsitz ange- 
wiesen worden. 
Es wird dieses öffentlich bekannt gemacht. 
Eisenach den 25. November 1830. 
Großherzoglich Scchsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk.
	        
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