III.
vehrplan der höheren Bürgerschulen.
1. Zahl der Lehrstunden in den #ihelnen Alassen und Unkerrichtsgegenständen
VI V Sa.
Ehisttiche 3Nelisonolehr: *ie 13
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Noturbeschreibung 2 13
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Zeichnen 2 12
Summe?
Für die aus den vormaligen Gewerbeschulen heworgegangenen
böberen Börgerschulen gilt der vorstehende Lehrplan. Bel einzelnen
Gemerha#u#s.
ist Kan#host, in jeder der vier oberen Klassen für die Schhler, deren
i 16 ersorderl, noch zwei Eiwwkatie Zeichenstunden einzurichten.
des Unterrichtes im Turnen und Singen hoben die für
Leltan ½— karzuncencen Bestimmungen bsoc für die höderen Bürgerschulen
Geltung.