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B) Transport, Verpflegung und nächtliche Bewachung der
Militär-Arrestanten.
Die Verpflegung der Militär-Arrestanten wird in demselben Betrage ver-
gütet, welcher vorstehend unter III A der gegenwärtigen Uebereinkunft für die
Verpflegung der durchziehenden Militärs überhaupt festgesetzt worden ist.
Die Eskortirung wird mit vier guten Groschen auf die Meile für jeden
Eskortirenden, sey dieser nun zu Fuß oder zu Pferde, bezahlt.
Die Zahl der eskortirenden Mannschaft wird jedes Mahl von den Koönigl.
Preußischen Behörden, unter dem Vorbehalte, bestimmt werden, daß es den
Großherzogl. Sachsen Weimar'schen Behörden überlassen bleibe, die Eskorte in
einzelnen Fallen, wenn Widersetzlichkeit zu besorgen ist, zu verstärken.
In Etapen-Pläten, wo Garnison liegt, wird für die nächtliche Bewachung
und Verwahrung der Arrestaten keine besondere Vergütung geleistet.
Dagegen wird an denjenigen Etapen-Orten, die keine Garnison haben,
und in den Fällen, wo alldort kein. entbehrlicher, leerer und gut verwahrter Raum
mehr vorhanden, und die Bewachung in einem weniger gesicherten Lokale un-
vermeidlich ist, Königl. Preußischer Seits eine Entschädigung von sechs guten
Groschen für jeden Wachter bezahlt.
Auf allen Etapen-Plätzen ohne Ausnahme aber wird die Heitzung und
Beleuchtung der Verwahrungsorte der daselbst eintreffenden Preußischen Mili-
tär-Arrestaten, wenn jener Aufwand bloß um dieser lebteren willen geschieher,
für jede Nacht in den sechs Wintermonathen mit vier guten Groschen, in den
sechs Sommermonathen aber mit zwey guten Groschen vergütet.
C) Verpflegung der Pferde.
Die Etapen-Behörden und Ortöobrigkeiten müssen gehörig dafür sorgen,
daß den Pferden stets möglichst gute reinliche Stallung angewiesen wird. Ist
der Einquartirte mit der seinen Pferden eingeräumten Stallung nicht zufrieden,
so hat er seine Beschwerde bey der Ortsobrigkeit anzubringen; dagegen ist es
bey nachdrücklicher Strafe zu untersagen, daß die Militär-Personen, welchen
Rang sie auch haben mögen, die Pferde der Quartier-Wirthe eigenmächtig aus
dem Stalle jagen und ihre Pferde hineinbringen lassen.
Der Fourage-Bedarf wird in das in dem Etapen-Hauptorte zu errich-
tende verhältnißmäßige Etapen-Magazin durch eingeborne Lieferanten beyge
schafft und das zum Magazin erforderliche Lokal durch letztere gestellt.