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Eidesabnahme, von jeder Peron
mit Einschluß des Protokolls.
Fär die Belehrung und Verwarnung vor dem Meineid,
wenn sie nicht schon vom Geistlichen geschehen ist, auch
wenn sie an Mehre zugleich geschieht, noch
Entscheidungsgründe, wenn sie besonders usgrre und
den Bescheiden angehängt werden
Füllen sie mehr als zwey Seiten von 24 zeilen zu 12
Sylben, für jede wenigstens balb beschriebene Seite nt
doch nie über
Der Ansatz ist übrigens nur bep Endbescheiden in Cibil-
Sachen, bey verwickelten oder streitigen Faͤllen statthaft
und gehört dem Verfasser der Gründe.
Entsiegelung, (. Erpedition.
Erinnerung zu Rechnungen.
Wenn die Summe der Einnahme, über welche Rechnung
abgelegt wird, beträgt
a) unter 50 thlr. Konoo. o####
b) unter 100 -T 2 ..2 2222222
c) von 100 bis 199 thlr. Kond. ........
d) von 200 bis 400 2 * 0 o 0090
e) von jedem vollen Bundert darüber no .. ...
doch nicht uͤber .. ......
Diese Gebuͤhren gehoͤren dem Monenten.
Erkenntnuisse.
a) In Untersuchungssachen, nach der Erheblichkeit der Sache
und der Whee
bis
b) In Eivil-Sachen in der Regel
c) Beweis- Interlokute/- mit spezieller Vezeihnins ded Be-
weissatzees
d) Endbescheide, wem si e nicht bloße *- Bescheide
ind ..
e) Lokations- und Distributions Bescheide .
und falls mehr als 6 Posten locirt sind, fuͤr jeden Posten da daruͤber noch
doch in keinem Falle mehr als ........
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üul.
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