Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Auch Großherzogliche Landed-Direktion wird die Geneigtheit haben, das 
Zustandekommen solcher Vereinbarungen zwischen den Geistlichen und deren Kirch- 
gemeinden ihres Theiles moglichst zu fördern und zu erleichtern. 
Wir behalten uns vor, das hier und da gelungene Ergebniß von Zeit zu 
Zeit öffentlich bekannt zu machen. 
Weimar den 10. März 1830. 
Großherzoglich S. Ober-Konsistorium. 
Percer. 
IV. Bey dem, am 27. Febr. d. J. erfolgten Eisgange der Ilm bey 
Stadtsulza, durch welchen ein Theil der Unterstadt mehre Ellen hoch unter Was- 
ser gesetzt worden war, erretteten der Lohgerbergeselle Zuckschwerdt, der Schuh- 
machergeselle Bernhardt Illge, der Schneidergeselle Apley, Ludwig Müller und 
der Handarbeiter Christian Spaar, mit Verachtung der augenscheinlichsten und 
drohendsten Lebensgefahr, ihren Kameraden, den Seilergesellen Apley dasebst, 
aus den Fluthen, nachdem dieser selbst, zur Erhaltung der, über den Ilmfluß 
laufenden Brunnen-Röhrenfahrt, auf die deöhalb durch den Brunnenmeister er- 
gangene Aufforderung, mit zu großer Bereitwilligkeit und Unerschrockenheit bey- 
zutragen bemüht gewesen war. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, auf von uns erstatteten 
unterthäánigsten Bericht, dem Lohgerbergesellen Zuckschwerdt und dem Schuh- 
machergesellen Bernhardt Illge, welche sich bey jener edlen That durch Ent- 
schlossenheit und zweckmaßiges Verfahren am meisten ausgezeichnet haben, mittelst 
höchsten Reskripts vom 6. April die bronzene Civil-Verdienst-Medaille 
zum Tragen derselben an dem landesfarbigen Bande huldvoll zu verleihen geruht, 
mit der weitern höchsten Entschließung, daß sämmtlichen oben genannten Personen 
für ihre rühmliche That eine öffentliche Belobung ertheilt werden solle, und wir 
entledigen uns daher andurch des hierzu an uns ergangenen gnädigsten Befehls. 
Weimar den 14. April 1830. . 
GroßherzoglichSächsischeLandes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
V. Dem Amts-Chirurgen Herrmann Löbner zu Geisa, ist, nach gut be- 
standener Prüfung vor der Großherzoglichen Medizinal-Eraminations-Deputation 
allhier, die Erlaubniß zur geburtshülflichen Praris in den Großherzoglichen Lan- 
den ertheilt worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Weimar den 11. März 1830. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler.
	        
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