Seite des der
JInhaltt. ⅜⅝. Mien
. Blattes. machung.
Landesschuld, bisher kündbar, deren Umwandlung in landschaftliche
Obligationen au porteur 27—30. —
Lateinische Worte und Formeln — deren Gebrauch in den Erlassen
der Partheyen an die Unterbehörden und in den Kostenverzeichnissen
sind möglichst zu vermeiden 112. V.
Lebensrettung. Diesf. Belohnung . 66. IV.
Leichenweiber. Vorschrift: a) wegen der von denselben zu bewirkenden
Anzeige von jedem in ihrem Wohnorte oder Bezirke erfolgten
Sterbefalle und b) wegen des zu frühzeitigen Begrabens
der Leichen (vergl. a. Reg. Bl. v. J. 1820 S. 129 Nr. VII) . FII.VIII.
Lengsfeld — Patrimonial-Amtmann — dessen Bestätigung 73. 116. II. VI.
biquidationen (Kostenverzeichnisse).
S. Sporteln= Angelegenheiten.
Lotterien — Königl. Süächsische — Freygebung des Debits der
Loose von denselben in dem Großherzogehume . . 69. U.
M.
Medizinal-Ordnung vom 11. Januar 1814. Erläuterung der
S. . 86 und 123 berselben hinsichtlich der Diäten-Bewilligung
für die Physiker . . 74. V.
Medizinische Praxis. Die Ertheilung derselben betr. 6 1. 7S. 1, I.
Militär-Durchmarsch= und Etapen-Konvention. Erneuerung
der fruhern mit dem Königreiche Preußen am 31. Dezem.
ber 1816 abgeschlossenen Konvention . . 15—26. —
Militär-Verdienst-Medaille — Großherzogliche. — Bey Untersuchung
wegen begangener Verbrechen gegen die in Großherzoglichen
Militär-Diensten gestandenen Personen soll jedesmahl
darüber zu den Akten Nachricht gebracht werden, ob die Angeschuldigten
Inhaber jener Medaille sind;
a) Bekanntmachung der Regierung zu Eisenach v. 2. Februar
1830 (vergl. a. Eisenach. Wochenblatt v. J. 1817 S. 37) 13. V.
b) Bekanntmachung der Regierung zu Weimar v. 4. Oktober
1830 (vergl. a. Wersches Vochenblatt vom Jahre 1817
S. 13 Nr. 1) 14. VI.
Mündliche Ladungen der Justu- un Polizey- Unterbehoͤrden.
Siehe Ladungen.