Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

 

Seite  des  der
JInhaltt.  ⅜⅝.  Mien
.  Blattes.  machung.
Landesschuld,  bisher  kündbar,  deren  Umwandlung  in  landschaftliche
  Obligationen  au  porteur  27—30.  —
Lateinische  Worte  und  Formeln  —  deren  Gebrauch  in  den  Erlassen
  der  Partheyen  an  die  Unterbehörden  und  in  den  Kostenverzeichnissen
  sind  möglichst  zu  vermeiden  112.  V.
Lebensrettung.  Diesf.  Belohnung  .  66.  IV.
Leichenweiber.  Vorschrift:  a)  wegen  der  von  denselben  zu  bewirkenden
  Anzeige  von  jedem  in  ihrem  Wohnorte  oder  Bezirke  erfolgten
  Sterbefalle  und  b)  wegen  des  zu  frühzeitigen  Begrabens
der  Leichen  (vergl.  a.  Reg.  Bl.  v.  J.  1820  S.  129  Nr.  VII)  .  FII.VIII.
Lengsfeld  —  Patrimonial-Amtmann  —  dessen  Bestätigung  73.  116.  II.  VI.
biquidationen  (Kostenverzeichnisse).
S.  Sporteln=  Angelegenheiten.
Lotterien  —  Königl.  Süächsische  —  Freygebung  des  Debits  der
Loose  von  denselben  in  dem  Großherzogehume  .  .  69.  U.
M.
Medizinal-Ordnung  vom  11.  Januar  1814.  Erläuterung  der
S.  .  86  und  123  berselben  hinsichtlich  der  Diäten-Bewilligung
für  die  Physiker  .  .  74.  V.
Medizinische  Praxis.  Die  Ertheilung  derselben  betr.  6  1.  7S.  1,  I.
Militär-Durchmarsch=  und  Etapen-Konvention.  Erneuerung
  der  fruhern  mit  dem  Königreiche  Preußen  am  31.  Dezem.
ber  1816  abgeschlossenen  Konvention  .  .  15—26.  —
Militär-Verdienst-Medaille  —  Großherzogliche.  —  Bey  Untersuchung
  wegen  begangener  Verbrechen  gegen  die  in  Großherzoglichen
  Militär-Diensten  gestandenen  Personen  soll  jedesmahl
darüber  zu  den  Akten  Nachricht  gebracht  werden,  ob  die  Angeschuldigten
  Inhaber  jener  Medaille  sind;
a)  Bekanntmachung  der  Regierung  zu  Eisenach  v.  2.  Februar
1830  (vergl.  a.  Eisenach.  Wochenblatt  v.  J.  1817  S.  37)  13.  V.
b)  Bekanntmachung  der  Regierung  zu  Weimar  v.  4.  Oktober
1830  (vergl.  a.  Wersches  Vochenblatt  vom  Jahre  1817
S.  13  Nr.  1)  14.  VI.

Mündliche  Ladungen  der  Justu-  un  Polizey-  Unterbehoͤrden.

 

 

Siehe  Ladungen.