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1) es ist fortwaͤhrend darauf zu achten, daß einer geringen Beschaͤdigung,
zumahl an der Dachung, in Zeiten abgeholfen werde, damit nicht nachher ein
groͤßerer Schade und ein kostspieligerer Bau daraus erwachse. Im Falle Uneinig-
keit über die Baupflicht obwaltet, ist von der betreffenden Kirchen = Kommission
zur Beseitigung dieses Anstandes schleunig anher Anzeige zu thun.
2) Man erwartet von der Billigkeit der Bewohner geistlicher Amtswohnun-
gen, daß sie nur das durchaus Nöthige und Erforderliche beantragen werden,
wogegen sie aber auch berechtiget sind, zu erwarten, daß ihnen dieses Nöthige
und Erforderliche geleistet und unweigerlich hergestellt wird. «
3) Man hat allenthalben sorgfältig darauf zu sehen und die größte Auf-
merksamkeit dahin zu richten, daß Alles, was den Gebauden von außen schäd-
lich werden kann, zeitig enrfernt werde.
4) Es ist neuerlich mehrmahls zu bemerken gewesen, daß Gemeinden, welche
sich außer Stande erklärt haben, für nothwendige geistliche Baulichkeiten oder
für dringende kirchliche und Schulzwecke, z. B. für eine Erhöhung des mit der
Pfarrey oder Schulstelle verbundenen Einkommens, für eine Stiftung zur Schul-
Bibliothek, für die Verabreichung nöthiger Schulbedürfnisse an ganz arme Kin-
der rc. irgend Etwas zu thun, gleichwohl bereit waren, für eine bloße Neben-
sache, für die Orgeln in der Kirche, dedeutende Summen aufzuwenden. Wir
machen hiermit darauf aufmerksam, daß die Mittel der Gemeinden für geistliche
Zwecke nicht ohne Noth geschwächt werden, die an sich löbliche Sorge für die
Orgeln nicht in eine Art von Lurus außarte und das Geld dafür wesentli-
cheren Dingen nicht entgehe. Der Umfang eines Orgelwerkes für Dorfkirchen
muß sich hauptsächlich nur auf das Bedürfniß einer ausreichenden, reinen Beglei-
tung des Kirchengesanges beschränken und ein größerer Aufwand dafür darf die
nothwendigeren Ausgaben für Kirche, Pfarrey und Schule niemahls gefähr-
den oder schwierig und ganz unmöglich machen.
5) Bey den Schulstuben ist möglichst dahin Bedacht zu nehmen, daß sie,
im Nothfalle, durch Hinzufügung eines Nebenraumes ohne großen Aufwand ver-
größert werden könyen. Die Zahl der Schulkinder steigt fast allenthalben außer-
ordentlich und die Unterrichtsstuben werden an vielen Orten immer mehr unzu-
reichend. Es ist möglichst zu vermeiden, daß um der erforderlichen größeren
Schulstube willen nicht gleich ein ganz neues Schulhaus nöthig werde.
6) Wir sind von höchster Stelle angewiesen, dahin zu wirken, daß dem
Schullehrer überall, wo nur irgend möglich und wo es daran noch fehlt, ein