Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Gegenstaäͤnde.  Nr.  im  Tarife.

 

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3

5

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c)  Bohnen  und  Heidekorn  gleich  Gerste.

d)  Brem  oder  Hirse  (ungeschälte,  auch  Linsen  und
Erbsen,  gleich  Weitzen),

1)  Erdäpfel  und  Ruͤben  (wenn  das  Scheffel  Negen
unter  11  Fl.  stett

#)  Baumfrüchte,
1)  alles  gemeine  frische  Landobst,  auch  gemeine  Nüsse,
2)  gedörrt  und  getrochnet

 

5)  alle  in  Essig,  Wein  oder  Branntwein  einge.
machte  Baumfrüchte  .

Futter,  b)  Hafer,  den  Frachtfuͤhrer  fuͤr  hre  Pferde  mit  s  ich

nehmen  .

1)  2  Metzen  für  1  Pferd  «

Gartengewaͤchse,  alle  Blumen,  Gemuͤse  und  Krautarten,

b)  in  Essig,  Salz,  Wein  oder  Branntwein  eingemachte
Gefaͤhrte,  b)  zum  Hokonomdidienst  ,  große,

1)  beschlagene  ,  .;

2)  unbeschlagene
IO)  kleine,  als  *d  Echubtarren  ꝛc.

2)  unbeschlagene

2)  unbeschlagene

e)  alte,  schon  gebrauchte  Wägen  in  Ein  und
Auswanderungefällen

#  einzelne  Theile,  Räder,  Achsen  ꝛc.

Vfluͤge  und  Eagen  Rc.  .  u.

 

Gefluͤgel,  a)  zahmes,
1)  großes,  ausgewachsenes
Ens,  5)  Dh  tleiues  Leise  unausgewachsenes  .
yps,  uͤnger  ungebrannte  gestoßene  G
Glas,  a)  Spiegelgläser,  hestoßene  vposteine
1)  rohe  tlungeschlisfene,
3  ——  —
grüne  Hohlglas-Spiegelgldser,
2  geschliffene,  unbelegte,  ser,

 

8)  belegte,

c.  d.  f.  g.
1.  2.  5.

164  b.

a)  nicht  eigens  belegte,  frische  .  169  au.  b.

170  b.  1.

1!1#  S
*  *

C.  .

171  a.  1.  2.
175  b.

177  a.  b.
c.  d.  c.