Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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III. 
Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach. 
Durchgangs-Bescheinigung 
für den aus 
über 
(Gattung und Menge der Gegenstände.) 
welche derselbe nach im Kreise versendet und welche, wie 
hiermit amtlich beglaubigt wird, zum dortigen Verbleiben bestimmt sind. 
Diese Bescheinigung ist für den direkten Durchgang durch Erfurt bis zum 
gültig. 
N. N. den ten 183 
(Siegel oder Stempel.) (Unterschrift der Behörde.) 
  
Berichtigung. S. 205 3. 19 dieses Blattes ist statt der Worte „Artikel b“ zu lesen: Artikel 6.
	        
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