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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs= Blakl.
Nummer 3. Den 13. März 1832.
Befoörderungen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben dem katholischen Pfarrer Cas-
par Diesing zu Weimar den Charakter als geistlicher Rath zu ertheilen
und den Hof-Advokaten Christoph Carl Heinrich Trunk zu Eisenach zum
Gerichts = Sekretar bey Hochstihrer Landesregierung zu Eisenach zu er-
nennen gnädigst geruhet.
Bekanntmachungen.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben die weitere Herausgabe
des Weimar'schen offiziellen Wochenblattes, nachdem auf diese von der bisherigen
Redaktion desselben verzichtet worden ist, dem Kommissions-Rathe und Hof-Buch-
händler Johann Wilhelm Hoffmann allhier vom 1. April dieses Jahres an zu
überlassen geruhet.
Von diesem Zeitpunkte an wird gedachtes Wochenblatt, um nach Inhalt
und Form dem Patente vom 18. März 1817 mehr als bisher zu entsprechen,
eine veränderte Einrichtung erhalten, den Nahmen
„ Weimar'sche Zeitung“
fübren und aus zwey Abtheilungen, der eigentlichen Zeitung und der Beplage,
bestehen, das bisher neben dem Wochenblatte erschienene Regierungs-Blatt
aber, als reines Gesetzblatt, nur zur öffentlichen Bekanntmachung der Landes-
gesetze und solcher Verordnungen bestimmt bleiben, welche mit fortdauernder Be-
deutung sich an die Landesgesetze anschließen. «
Hiernach werden
1) in die erste Abtheilung der Weimar'schen Zeitung aufgenommen werden:
a) offizielle Nachrichten von allen, das Großherzogliche Haus und das Land
besonders angehenden Ereignissen;