Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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II. Da in neuerer Zeit Feld- md Garten-Diebstähle auf hoͤchst 
bedauerliche Weise überhand genommen haben und die diesfalls bestehenden gesetz- 
lichen Vorschriften nicht überall mit gehöriger Strenge gehandhabt zu werden 
scheinen: so werden sämmtliche Justiz= Unterbehörden unseres Bereiches hierdurch 
gemessenst aufgefordert, jener der öffentlichen Sicherheit drohenden Gefahr, zu- 
mahl in jebiger Erntezeit, ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, die zur 
Anzeige gebrachten Kontraventionen gegen die gesetzlichen Vorschriften mit pflicht- 
mäßiger Beschleunigung zu untersuchen und gegen die Schuldigen die volle 
Strenge der Gesetze zur Anwendung zu bringen, resp. gegen deren Bestrafung 
in den dazu geeigneten Fallen ungesäumt an uns zu berichten. 
Weimar den 27. July 1832. 
Großherzoglich Sccchsische Landesregierung. 
Krumm.
	        
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