Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Auf allerhoͤchsten heute eingegangenen Befehl vom 19. dieses wird solches 
zur Nachricht und Nachachtung hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht. 
Eisenach den 25. April 1833. 
Großherzoglich Sachsische bandesregierung. 
von Gerstenbergk. 
IV. Dem Bürgermeister Eduard Carl Emil Krippendorf zu Stadtsulza ist 
unter Bestimmung seines Wohnsitzes daselbst die Amts-Advocatur ertheilt, derselbe 
auch am 19. dieses Monaths in Pflicht genommen worden; welches hiermit öf- 
fentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar am 26. April 1833. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
V. Daß, so wie bey den Großherzoglichen landschaftlichen Einnahmen und 
Kassen, auch bey den der Großherzoglichen Kammer untergebenen Kassen und Ein- 
nahmen die ganzen, halben und viertel Kronenthalerstücke künftig zu 
1 thlr. 12 gr., 18 gr. und 9 gr. Konventions-Geld — wo nicht die 
Zahlung in anderen Münzsorten ausbedungen worden ist — angenommen werden 
sollen und die Großherzogliche Kammer-Zentral-Kasse dieserhalb angewiesen worden 
ist; solches wird hierdurch zur oöffentlichen Kenntniß gebracht und werden die 
Elementar-Kassenbeamten der Großherzoglichen Kammer zur Amnahme der Kronen- 
thalerstücke nach obgedachtem Kurs hierdurch angewiesen. 
Weimar den 27. April 1833. 
Großherzoglich Sächsische Kammer. 
C. W. C. Stichling. 
VI. Da die letzte Landtagsversammlung, der Bekanntmachung vom 5. Ok- 
tober 1819 ungeachtet, doch wieder von einzelnen Gemeinden und Staatsbür=
	        
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