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gern mehrfach mit solchen Gesuchen und Vorstellungen ganz vergeblich behelligt
worden ist, welche bloß privatrechtliche, oder andere zunaͤchst nur vor die Lan-
desbehörden geeignete Gegenstände betrafen und zu der Kompetenz des Landtags
sich gar nicht eigneten: so haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auf ei-
genen ausdrücklichen Antrag des getreuen Landtags, welcher sich durch den Vor-
trag solcher Eingaben eine kostbare Zeit geraubt sah, gnädigst befohlen, die Be-
wohner der Großherzoglichen Lande mit Verweisung auf die §§. 5, 67, 110, 112
und 113 des Grundgesetzes über die landständische Verfassung wiederholt zu er-
innern, wie nutzlos ein solches unbegründetes Angehen des Landtags sey.
Dieser versammelt sich zu Berathungen für das allgemeine dandeswohl,
nicht zu Entscheidungen über die Privat-Angelegenheiten einzelner Gemeinden und
Staatsbürger. Es können daher zwar allerdings solche Vorstellungen, Bitten
und Wünsche einzelner Gemeinden und Staatsbürger, welche auf allgemeine Ein-
richtungen und Verbesserungen gerichtet sind, an den Landtag gebracht werden,
nahmentlich in der F. 67 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Maaße; Beschwerden
aber, welche die Privat-Verhältnisse des einzelnen Bürgers, der einzelnen Ge-
meinde ꝛc. betreffen, eher nicht, als bis sie bey den höheren Landesbehörden
und selbst bey der höchsten keine Abhülfe gefunden haben und dadurch nun zu
allgemeiner Landessache geworden sind.
Weimar den 2. May 1835.
Großherzoglich Sccchsische Landesregierung.
von Müller.
VII. Nach dem Tode des vorhinnigen Justitiars bey dem Gerichte Ldwitz
ist von dem Inhaber des letztern der Advokat Johann Christian Richter zu Neu-
stadt zu der Verwaltung prasentirt, diese Wahl von uns genehmiget und der ge-
nannte Advokat Richter am 31. Januar dieses Jahres von dem dazu beauftrag-
ten Justiz-Amte Weida als neuer Justitiar für das Gericht Läawitz verpflichtet und
eingeführt worden.
Es wird dieß daher hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 2. May 1833.
Großhergoglich Stössch= Eandesregierung.
von Muüller.