Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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I. II. III. 
Klasse.Klasse. Klasse. 
tol. gr. #thl. gr. bl. er. 
der Zahlgebühren, der Abwartung des etwaigen Aus- 
zahlungs-Termines und der Wege im Wohnorte, der 
Quittungs-Ausstellung und Rechnungslegung, ingleichen 
der dabey geschriebenen Briefe, lediglich mit Ausschluß 
der baren Auslagen für das Packen und den Trans- 
port, sowie der Gebühren und Verlage für etwa 
nothwendige Reisen: 
1) wenn das Geld im Ganzen, oder doch in nicht mehr 
als drey Posten eingenommen und eben so wieder 
ausgezahlt oder abgeliefert wird: 
a) bey Summen bis zu 100 thlrn, einschlüssig 
2 Groschen vom Thaler, 
jedoch nicht über 1 Thlr., 
b) bey größern Summen 3/4 Prozent, 
jedoch wenigstens 1 thlr. 12 gr. 
2) Wird das Geld zwar im Ganzen oder doch in 
nicht mehr als drey Posten eingenommen, dagegen 
im Einzelnen — d. h. in mehr als drey Posten 
— ausgezahlt oder abgeliefert, oder aber im um- 
gekehrten Falle: 
a) bey Summen bis zu 100 thlrn. einschlüssig 
5 Groschen vom Thaler, 
doch nicht über 1 thlr. 12 gr., 
b) bey größeren Summen 1 Prozent, 
jedoch wenigstens 2 thlr. 
3) Wird das Geld im Einzelnen — nähmlich in mehr 
als drey Posten — eingenommen und auch so 
wieder ausgezahlt oder abgeliefert: 
a) bey Summen bis zu 100 thlrn, einschlüssig 
4 Groschen vom Thaler, 
jedoch nicht über 2 thlr., 
b) bey größeren Summen 1,1/2 Prozent, 
jedoch wenigstens 3 thlr. 
Anmerkung 1. 
Ausnahmsweise findet der besondere Ansatz für Ter- 
mins-Abwartung oder Verhandlung auch bey Gelder- 
bebungen oder Auszahlungen noch Statt, wenn die