Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

jedoch mit Ausschluß gegruͤndeter Erinnerun— 
gen, deren Beantwortung außer Ansatz bleibt; 
b) im entgegengesetzten Falle: eben so viel und 
noch außerdem die Ansaͤtze fuͤr Information in 
der Sache und vorkommenden Falles fuͤr Akten- 
Lesen und Extrahiren. 
Anmerkung. 
Als Maßstab der Klassifikation gilt der Einnahmebe- 
trag der Rechnung, jedoch bey von demselben Rech- 
mugsführer fortgesetzter Rechnungslegung, mit Aus- 
schluß der Gewährschaft aus voriger Rechnung. 
Rechtsmittel, jeder Art, 
s. Deduktions-Schriften. 
Redenunciation, (. schriftliche Eingaben. 
Reisekosten, bey nothwendigen Reisen, außer dem 
Ansatze für den Termin oder das sonstige Geschaft selbst: 
1) für Versäumniß, von jeder vollen Stunde 
Weges der Hinreiies 
jedoch nie üer 
für den ganzen Tag. 
Anmerkung 1. Für die Zurückreise findet nur in 
dem Falle derselbe Ansatz Statt, wenn solche nicht 
an dem nähmlichen Tage erfolgen konnte. 
Anmerkung 2. Bey Reisen von mehr als eintaä- 
giger Dauer tritt für Versäumniß und das 
Geschäft zusammen genommen auf jeden vol- 
len Tag der Abwesenheit ein UAnsatz v0on 
ein. 
2) An Diaten tägliggg 
Sobald der Sachwalter auswärts über Nacht blei- 
ben muß, und überhaupt bey Reisen und Geschäf- 
ten von längerer Dauer, wird der bescheinigte 
Verlag für Logis, Erleuchtung, Heizung und Trink- 
geld noch besonders vergütet. 
Auch passiren bey Reisen in das Ausland, 
falls der Sachwalter in größeren Städten ver- 
weilen muß, für jeden Tag solchen Aufenthaltes 
3 thlr. Diäten. 
□ 
  
I. 
Klasse. 
.Itbl. 
12 
  
n. 
Klasse. 
1 
  
□ 
  
209 
1 
  
III. 
Klasse. 
½# 
12 
 
	        
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