Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Zu 7. Von diesen 2 Gütern oder Freyhöfen zu Keßlar stand: 
a. 3 ane der Lorenzische, bisher unter Gerichtsbarkeit des Stadtrathes zu 
agdala; 
b. der zweyte, Tellesche, unter dem Großherzoglichen Justiz-Amte Blankenhayn; 
J%. die peinliche Gerichtsbarkeit war dem Großherzoglichen Kriminal-= Gerichte 
Weimar gegeben. 
Zu c. Diese wird künftig mit dem Herzoglich Altenburg'schen Bezirksamte zu 
Cahla vereinigt und eben so 
zu b. die bisherige Gerichtsbarkeit des Amtes Blankenhayn; 
ju a. der Magdala'sche Freyhof bleibt mit der Gerichtsbarkeit des Stadtrathes 
zu Magdala in der Art vereinigt, daß 
4. der gedachte Stadtrath wegen dieser Jurisdiktion nicht Vasall von 
Altenburg wird; 
6. die Altenburg'schen Untersassen dieses Freyhofes da Recht nehmen, wo 
der Sitz der Gerichtsbarkeit dieses Stadtrathes ist, aber nach for- 
mellen und materiellen Gesetzen des Herzogthums Altenburg ge- 
richtet werden, so daß der Instanzenzug vom Patrimonial -Ge- 
nchte der Stadt Magdala wegen der Bewohner dieses der Alten- 
burg'schen Hoheit nun ganz unterworfenen Freyhofes an die Herzog- 
lichen Landes-Kollegien zu Altenburg geht. Doch soll es dem gedach- 
ten Stadtrathe frey stehen, diese Gerichtsbarkeit, was sehr zu wün- 
schen wäre, an das Herzoglich Altenburg'sche Bezirksamt abzugeben. 
Sollte die übrige Gerichtsbarkeit des Stadtrathes zu Magdala an 
eine unmittelbare Großherzogliche Justiz-Behörde übergehen: so soll 
der Herzoglich Altenburg'schen Staatsregierung freystehen, die Juris- 
diktion über den Magdala'schen Freyhof zu Keßlar ebenfalls einer 
Herzoglich Altenburg'schen unmittelbaren Justiz-Behörde zu überwei- 
sen. So lange dieses nicht geschieht, muß 
v. des Stadtraths zu Magdala Justitiar, wenn er in seiner Weimar= 
schen Eigenschaft zu Weimar von Großherzoglicher Regierung bestä- 
tigt ist, vom Stadtrathe dem Herzoglich Altenburg'schen Landesjustiz- 
Kollegium angezeigt und vom Gerichtsverwalter die Erbhuldigung an 
cAltenburg wegen des Einen Freyhofes vor einer unmittelbar Her- 
zoglich Altenburg'schen Justiz -Stelle geleistet werden. 
Durch diese Abtretung wird der ganze Ort Keßlar Altenburgisch. Eben 
so wird