19
Zu 7. Von diesen 2 Gütern oder Freyhöfen zu Keßlar stand:
a. 3 ane der Lorenzische, bisher unter Gerichtsbarkeit des Stadtrathes zu
agdala;
b. der zweyte, Tellesche, unter dem Großherzoglichen Justiz-Amte Blankenhayn;
J%. die peinliche Gerichtsbarkeit war dem Großherzoglichen Kriminal-= Gerichte
Weimar gegeben.
Zu c. Diese wird künftig mit dem Herzoglich Altenburg'schen Bezirksamte zu
Cahla vereinigt und eben so
zu b. die bisherige Gerichtsbarkeit des Amtes Blankenhayn;
ju a. der Magdala'sche Freyhof bleibt mit der Gerichtsbarkeit des Stadtrathes
zu Magdala in der Art vereinigt, daß
4. der gedachte Stadtrath wegen dieser Jurisdiktion nicht Vasall von
Altenburg wird;
6. die Altenburg'schen Untersassen dieses Freyhofes da Recht nehmen, wo
der Sitz der Gerichtsbarkeit dieses Stadtrathes ist, aber nach for-
mellen und materiellen Gesetzen des Herzogthums Altenburg ge-
richtet werden, so daß der Instanzenzug vom Patrimonial -Ge-
nchte der Stadt Magdala wegen der Bewohner dieses der Alten-
burg'schen Hoheit nun ganz unterworfenen Freyhofes an die Herzog-
lichen Landes-Kollegien zu Altenburg geht. Doch soll es dem gedach-
ten Stadtrathe frey stehen, diese Gerichtsbarkeit, was sehr zu wün-
schen wäre, an das Herzoglich Altenburg'sche Bezirksamt abzugeben.
Sollte die übrige Gerichtsbarkeit des Stadtrathes zu Magdala an
eine unmittelbare Großherzogliche Justiz-Behörde übergehen: so soll
der Herzoglich Altenburg'schen Staatsregierung freystehen, die Juris-
diktion über den Magdala'schen Freyhof zu Keßlar ebenfalls einer
Herzoglich Altenburg'schen unmittelbaren Justiz-Behörde zu überwei-
sen. So lange dieses nicht geschieht, muß
v. des Stadtraths zu Magdala Justitiar, wenn er in seiner Weimar=
schen Eigenschaft zu Weimar von Großherzoglicher Regierung bestä-
tigt ist, vom Stadtrathe dem Herzoglich Altenburg'schen Landesjustiz-
Kollegium angezeigt und vom Gerichtsverwalter die Erbhuldigung an
cAltenburg wegen des Einen Freyhofes vor einer unmittelbar Her-
zoglich Altenburg'schen Justiz -Stelle geleistet werden.
Durch diese Abtretung wird der ganze Ort Keßlar Altenburgisch. Eben
so wird