Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Doch soll es bey sehr wichtigen Gegenstaͤnden vom 
richterlichen Ermessen abhängen, den Konfirmations- 
Ansatz bis auf O s o 4 5 thlr. gr. 
zu erhoͤhen. 
29) Freypasse — 8= 
Die für Fürstengut si nd jedoch sportelfrey. 
Anmerkung. 
Ein Freypaß, der dem Pachter oder Eigenthümer 
eines Gutes ertheilt wird, ist jedes Mahl auf 
drey Jahre gültig. Lautet er auf mehre Jahre 
zugleich: so wird gleichwohl für jedes Jahr 8 gr. 
angesetzt. Bey Guͤtern, deren oͤrtliche Lage bey jeder 
Fuhre in das Ausland einen eigenen Freypaß er- 
fordert, tritt eine jährliche Aversional-Entrichtung 
von 16 gr. ein. 
30) Reisepaͤsse, Banderducher, Aufenthalts= oder Sicher- 
heits-Karten. . . . . .—-6- 
B. Besondere Bestimmungen fuͤr Untersuchungssachen, einschlüssig der 
Impost= oder Zoll-Defraudations-, Rüge= und Denunziations-Sachen, 
so wie der polizeylichen Untersuchungen. 
g. 20. 
1) Registraturen und Protokolle, für jedes Blatt —. 4 
Anmerkung. 
a) Geschieht die Eröffnung eines Erkenntnisses in 
Einem Protokolle mehren Angeschuldigten zugleich: 
so wird gleichwohl für jeden 4 gr. angesetzt. 
b) Personal-Beschreibungen der Angeschuldigten wer- 
den den Registraturen gleich geachtet. 
c) Die Anmerkungen a, b und c zu F. 19 Nr. 1 
sind auch hieher zu beziehen. 
2) Termins-Protokolle in Injurien -Demmziations-Sa- 
chen, wenn im Termine ein Vergleich zu Stande ge- 
bracht wird (vergl. §. 7), — = 12 
3) Spezial-Inquisitions-Protokolle, für jedes Blate, Fra- 
gen und Antworten zusammen — 8 
ingleichen Protokolle über Haupwerhöre oder Schiuß - 
verhoͤre, die an die Stelle eines artikulirten Verhoͤrs treten.
	        
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