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g. 77.
Anwartschafts-Dekrete unterlirgen dem dritten Theile dieser Ansätze.
#. 78.
Wenn Mitglieder von Landes-Kollegien als solche höhere Titel erhal-
ten: so ist für ihr Dekret nur so viel anzurechnen, als der Unterschied zwi-
schen dem Ansatze für ihr letztvoriges Dekret und dem ihres neuen beträgt.
g. 79.
Wer gleichzeitig zwey oder mehre Praͤdikate erhaͤlt, entrichtet nur von
dem höchsten die Tare.
#. 80.
Auf Nachsuchen ertheilte Titel an Personen, die nicht in Großherzoglichen
Diensten stehen, unterliegen einem um die Hälfte höheren Ansatze.
1 81.
Adelöbriefe . . . . .
Die Urkunde, wodurch einem Gute Rittergutseigenschaft
oder einem Rittergute die Landstandschaft ertheilt wird. 60
1
100 thlr. gr.
Die öffentliche Anerkennung eines Privat-Vereins
bis 10h
Die Erlaubniß zu Annahme eines fremden Familiennahmens »
oder Wappens o 10 - – *
bis 30 - — -
g. 82.
Bey allen von der geheimen Staats-Kanzley auf Titel und Würden
ausgefertigten Dekreten, Patenten und Diplomen muß noch besonders
der hälftige Betrag obiger Tare — und zwar
Ein Drittel (der Taxe) zu den Almosen-Kassen und resp. dem Eisenach“-
schen Waisenhause,
Ein Sechstel (der Taxe) an den Bothenmeister und die Kanzlisten der
geheimen Staats-Kanzley zur Entschadigung für ihre bisherigen Ge-
bühren entrichtet werden.
g. 83.
Besoldungen, Zulagen, Ruhestands-Gehalte, Wartegelder, Remunera-
tionen, Gnadengeschenke und Pensionen