Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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g. 77. 
Anwartschafts-Dekrete unterlirgen dem dritten Theile dieser Ansätze. 
#. 78. 
Wenn Mitglieder von Landes-Kollegien als solche höhere Titel erhal- 
ten: so ist für ihr Dekret nur so viel anzurechnen, als der Unterschied zwi- 
schen dem Ansatze für ihr letztvoriges Dekret und dem ihres neuen beträgt. 
g. 79. 
Wer gleichzeitig zwey oder mehre Praͤdikate erhaͤlt, entrichtet nur von 
dem höchsten die Tare. 
#. 80. 
Auf Nachsuchen ertheilte Titel an Personen, die nicht in Großherzoglichen 
Diensten stehen, unterliegen einem um die Hälfte höheren Ansatze. 
1 81. 
Adelöbriefe . . . . . 
Die Urkunde, wodurch einem Gute Rittergutseigenschaft 
oder einem Rittergute die Landstandschaft ertheilt wird. 60 
1 
100 thlr. gr. 
Die öffentliche Anerkennung eines Privat-Vereins 
bis 10h 
Die Erlaubniß zu Annahme eines fremden Familiennahmens » 
oder Wappens o 10 - – * 
bis 30 - — - 
g. 82. 
Bey allen von der geheimen Staats-Kanzley auf Titel und Würden 
ausgefertigten Dekreten, Patenten und Diplomen muß noch besonders 
der hälftige Betrag obiger Tare — und zwar 
Ein Drittel (der Taxe) zu den Almosen-Kassen und resp. dem Eisenach“- 
schen Waisenhause, 
Ein Sechstel (der Taxe) an den Bothenmeister und die Kanzlisten der 
geheimen Staats-Kanzley zur Entschadigung für ihre bisherigen Ge- 
bühren entrichtet werden. 
g. 83. 
Besoldungen, Zulagen, Ruhestands-Gehalte, Wartegelder, Remunera- 
tionen, Gnadengeschenke und Pensionen
	        
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