Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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8) Die Anstellungs-Dekrete des akademischen Personals zu Jena und die 
Besoldungen und Zulagen aus dem akademischen Fiskus, nicht aber 
die aus anderen Kassen, noch Dekrete auf höhere Titel. 
4) Die Anstellungs-Dekrete der Stadt 
Anmerkung. 
und Amts-Pbhysiker. 
Durch die in den 99. 73—87 beobachtete Ordnung soll Niemand in 
seinem Range oder sonst in seinem Dienstverhältnisse beeintrachtiget 
werden. 
II. Dekrete, Dienstverleibungen oder Dienstbestätigungen, welche bep den Landes- 
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„ 
Kollegien ausgefertiget werden. 
g. 88. 
Das Dekret als Regierungs-Advokat . . 
Das Dekret als Amts-Advokat . . 
Erlaubnißschein zur juristischen Praris 
Notariats-Bestallung | 
Erlaubnißschein zur ärztlichen Praris in den Städten 
Weimar, Eisenach und Jena . . . 
an anderen Orten . 
Erlaubnißschein zur chirurgischen Prarie in den Städten 
Weimar, Eisenach und Jena . . . 
in anderen Staͤdten . . . . . 
auf dem Lande . ... 
Bestellung eines Kriminalt Gerichts- Physikus oder 
Bestätigung eines Stadt-Physikus in Weimar, Ei- 
senach und Jena 
Bestellung eines Stadt= Physt tus oder eines Amts- 
Physikus an anderen Orten 
Bestätigung eines Patrimonial= Gerichts- Dirertors, 
wenn die Bevölkerung des Gerichtes 
nicht über 100 Seelen beträgt 
500 
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1000 
1500 
2000 
über 2000 
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