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8) Die Anstellungs-Dekrete des akademischen Personals zu Jena und die
Besoldungen und Zulagen aus dem akademischen Fiskus, nicht aber
die aus anderen Kassen, noch Dekrete auf höhere Titel.
4) Die Anstellungs-Dekrete der Stadt
Anmerkung.
und Amts-Pbhysiker.
Durch die in den 99. 73—87 beobachtete Ordnung soll Niemand in
seinem Range oder sonst in seinem Dienstverhältnisse beeintrachtiget
werden.
II. Dekrete, Dienstverleibungen oder Dienstbestätigungen, welche bep den Landes-
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„
Kollegien ausgefertiget werden.
g. 88.
Das Dekret als Regierungs-Advokat . .
Das Dekret als Amts-Advokat . .
Erlaubnißschein zur juristischen Praris
Notariats-Bestallung |
Erlaubnißschein zur ärztlichen Praris in den Städten
Weimar, Eisenach und Jena . . .
an anderen Orten .
Erlaubnißschein zur chirurgischen Prarie in den Städten
Weimar, Eisenach und Jena . . .
in anderen Staͤdten . . . . .
auf dem Lande . ...
Bestellung eines Kriminalt Gerichts- Physikus oder
Bestätigung eines Stadt-Physikus in Weimar, Ei-
senach und Jena
Bestellung eines Stadt= Physt tus oder eines Amts-
Physikus an anderen Orten
Bestätigung eines Patrimonial= Gerichts- Dirertors,
wenn die Bevölkerung des Gerichtes
nicht über 100 Seelen beträgt
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1500
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