Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

L. Dispensationen. 
2) In kirchlichen Ungelegenbeiten. 
d. 90. 
(Zum Waisenhaus--Fonds.) 
Gestattung nur zweymahligen Aufgebothes verlobter Personen 2thlr. 
5 
bis - 
- nur einmahligen Aufgebothes 6% 5 
bis 20 = 
- der Trauung an demselben Sonntage, wo das 
letzte Aufgeboth geschieht . . . . 2 2 
bis 10 - 
- der Traumg außerhalb des Wohn= oder Ge- 
burtsortes eines der Verlobten . 1 — 
bis 2 —- 
- einer Haustrauung . 1 
bis 15 = 
(Jum Schullehrer-Witwen-Fiskus). 
Gestattung der stillen Trauung ohne alles Aufgeboth in Noth- 
fallen . 1 
bis 30 
u u 
(Zur Kirchenkasse des Pfarrortes). 
Gestattung mehr als drey anwesende Gevattern bitten zu 
duͤrfen, fuͤr jeden uͤber drey . . 1 - 
- der Beerdigung außerhalb des Friedhofes 2 = 
bis 10 
(Zum Landschul-Fonds). 
Gestattung einer stillen Beysetzung . . . . 1. 
bis 3 = 
da, wo bisher schon ein besonderes Dispensations-Quantum Statt 
fand; jedoch Nichts, wenn sie obrigkeitlich angeordnet wird. 
Gestattung der Ehe in verbothenen Graden mit Neffen oder 
Nichten, mit der Bruderswitwe, der Schwester 
oder dem Bruder eines verstorbenen oder geschie- 
#n 1n * 
n # 
* u 
1 U 
½ 1 u
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.