Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Anmerkung. 
Wird der Aktuar- zu einer Erpedition, die in der Regel die Ge- 
genwart des Dirigenten erheischt, statt des letztern abgeordnet, oder 
statt des Aktuars oder neben solchem ein Accessist gebraucht: so 
findet für jenen derselbe Ansatz wie für den Dirigenten, für diesen 
derselbe Ansatz wie für den Aktuar Statt. 
  
g. 94. 
In allen gerichtlichen Versteigerungsfällen, wo der gesammte Tar- 
Verth der zu versteigernden Grundstücke 200 thlr. nicht übersteigt, darf 
für die ganze Verrichtung, Vormittags und Nachmittags zusammen, 
nur . 242 o O O 1 thlr. — gr. 
ja, wenn die Tare 100 thlr. nicht übersteigt, nur „ — . 16 = 
angesetzt werden. 
g. 95. 
Vorstehende im §. 93 und bezüglich im §. 94 bestimmten Verrichtungs- 
gebühren finden bey Versteigerungs-Terminen ausgahmsweise selbst 
dann Statt, wenn sie am Gerichtssitze vor sich gehen. 
8. 96. 
In allen Untersuchungssachen hingegen (§. 20) fallen die im . 98 ge- 
ordneten Gebühren ganz weg. 
II. Bepx Oberbebörden. 
§. 97. 
In mimderwichtigen oder geringfügigen Rechtsangelegenheiten ist stets 
nur ein Sekretar abzuordnen und für diese Abordnung der Protokoll= Ansatz 
" " · o 0 — thlr. 12 gr. 
um . 
zu erhoͤhen. 
K. 98. 
In allen anderen Angelegenheiten finden folgende Ansätze Statt: 
8
	        
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