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dingung ein, welche oben unter §. IV10 deshalb schon gestellt worden. Der
Antheil des Dorfes Hilbersdorf, welcher zu dem Rittergute Kauern gehoͤrt,
ist schon Altenburgisch.
Zu 17. Der bisher Weimar'sche Antheil des Dorfes Grobsdorf an sieben Ge-
hoͤften, einschließlich die so genannte saͤchsische Windmuͤhle bey Ronneburg, liegt
im Bezirke des Weimar'schen Amtes Weida und gehoͤrt zu dem Rittergute
Thranitz. Deshalb wird der von Kutschenbach (wie zu Nr. 13 und 14 wegen
Rückersdorf und Reust) Vasall von Altenburg, unter den §S. IV 10 bestimmten
Beschränkungen wegen Lehen und Gerichtsbarkeit. Das Hauptrittergut Thrä-
nitz bleibt — wie ebenfalls schon oben bemerkt — Weimar'sches Lehen.
Die Grenze dieses Weimar'schen Antheiles von Grobsdorf reicht bis an
die Vorstädte der Altenburg'schen Stadt Ronneburg, und ihre Abtretung, be-
sonders auch in polizeylicher Hinsicht, war wünschenswerth.
Zu 18. Dieser Gasthof zu den Ziegenböcken gehörte bisher zur Flur Waldeck,
Weimar'schen Amtes Bürgel, und liegt an der von Nürnberg nach Naumburg
führenden, dort übrigens nach Altenburg gehörigen, Straße. Die Zugehörun-
gen enthalten zwey und zwanzig Weimar'sche Acker Landes. Er hatte bisher
sein Bier vom Kammergute Gniebeévorf zu nehmen, welches Verhültniß fort-
dauern soll, so lange der jetzige Pachtvertrag über das Kammergut Gniebsdorf
mit dem dermahligen Pachter desselben fortdauert; dann soll dieses Bannver-
hältniß für immer aufhören. Altenburg war die Abtretung dieses abgetrennt
liegenden Gasthofes zu besserer Handhabung der Polizey wünschenswerth.
Zu 19. Diese Zinsen und Lehengefälle waren nach F. III dieses Rezesses auf
funfzig Thaler hoch bestimmt. Sie sollen angewiesen werden von den Zinsen
und Lehengefällen, welche Weimar aus den Dorfschaften des Altenburg'schen
Amtes Eisenberg jetzt zu beziehen hat. Die Summe von funfzig, Thalern wird
aber dadurch noch eine kleine Aenderung erhalten, daß von Seiten Weimars
noch einige Abgaben in anderen Bezirken als den genannten Dorf-
des Amtes Eisenberg mit aufgerechnet werden sollen, deren Betrag
für den Augenblick noch nicht in Zahlen, ausgesprochen werden kann,
zuvörderst durch die betroffenen Aemter oder sonst ermittelt werden
Es gehören hierher
a) die etwa noch nicht aufgerechneten landschaftlichen Abgaben und Domanial=
Gefälle von den, zu der Troschkaer Flur abgegrenzten, ohngefähr fünf Acker
enthaltenden Landes am Ochsenbache bey Bürgel, insofern diese Grundstücke
nach Bürgel steuern, lehnen und zinsen;