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7) Für das Siegel zu einem Lehnbriefe und sonstige
Besorgung dabey, dem Bothenmeister — thlr. 16 gr.
Uebrigens muß für Pergamenthaut, Kapsel und
seidene Schnüre der Einkaufspreiß bezahlt werden.
II. Bey den #bebenstuben derjenigen Vasaklen, welche die After-Lehnsgerichtsbarkeit
auszunben berechtiget sind.
Dem LbLehns-Direktor.
Kapselgeld bey Lehenbriefen 2 thlr. — gr.
für die Verpflichtung bey Beleihung oder * der
Mitbelehnschaft 1 . 8
Siegelgeld bey Ausfertigung von Konsensen in Kaͤufe, Tau-
sche, Schenkungen, Hypotheken, und Reverse . . .-
unvwennderGegenstandüber10000thlr.bettägt- 2-—-
M.Pachtbriefi-GebührenbeydenStadtkäthem
§.128.
Auf jedes Jahr der Pachtzeit:
wenn das Pachtgeld nicht uͤber 50 thlr. betraͤgt —
bis 100 thlr. einschlüssig —
von 101 thlr. bis 500 thlr. von jedem 100 thit. —
von 501 thlr. an von jedem 100 thlr. —
Fuͤr einen Anhang oder Nachtrag zum atrife 1
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N. Ober-Konsistorial-Gebühren.
g. 120.
Fuͤr die Pruͤfung eines von auswaͤrtigen Schulen
oder aus einem Privat-Institute auf die Akademie
abgehenden Schülers, der Prüfungs-Kommission 4 —-
Fuͤr die Pruͤfung eines Abiturienten, der sich keiner
Fakultäts-Wissenschaft widmen will . 1 12 -
Fuͤr die Pruͤfung eines Kandidaten nach dem eb-
gange von der Akademie (saͤmmtlichen examinirenden
Ober-Konsistorial-Räathen zusammen) ... 3-—-
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