Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

33 
uszug. Altenburg den 3. Juny 1881. 
Von denselben Herren Bevollmächtigten der Staatsregierungen zu Weimar 
und Altenburg wurden heute in demselben Lokale die Verhandlüngen fortgesetzt 2c. 
Noch fand Weimar für nöthig, sämmtlicher Leistungen nochmahls zu erwäh- 
nen, welche das Dorf Bobeck an den Staat Weimar jetzt zu gewähren habe 
und bey der Abtretung vorbehalten bleiben sollten. 
Es bestehen folche im Folgenden: 
) in den zur Landfolge gehörigen Dienstleistungen, zum Beyspiel Kriegsfuhren, 
Schanzarbeiten, Amts= oder Gerichtsfolge, Hofholzfuhren, Spann= und Hand- 
dienste bey Bauen und Reparaturen der herrschaftlichen Residenz-Schlösser. 
2 Die Amtsdörfer Thalbürgel, Gniebsdorf, Naußnib, Taupadel, Kleinlöbichau, 
Gerega, Waldeck und Bobeck haben die Verpflichtung 
a) bey neuen, von Grund aus aufzuführenden Gebauden innerhalb der Thal- 
bürgelschen Klostermauern ungemessene Spann= und Handdienste unent- 
geldlich zu verrichten; 
b) Jagdfrohnen und zwar bey Hochwild gemeinschaftlich und sowohl mit 
Verden als mit der Hand zu leisten; 
c) bey gefährlichen oder Kriegszeiten, oder sonst sich ereigneter Nothdurft, 
die Bewachung des Amthauses oder Klosters und der Gefangenen zu be- 
sorgen, ingleichen bey Verwahrung des Klosters an Schlägen und Gra- 
benarbeiten Hand anzulegen, auch das Holz zu Pallisaden und Schlägen 
mit anzufahren; 
ch das Deputat-Holz des Bürgel'schen Beamten zur Frohne anzufahren, wo- 
für von jeder Klafter sechs Pfennige so genanntes Schmitzengeld gezahlt 
wird. Für den Ort Bobeck besteht diese Frohne in der Anfuhre von 
vier und einer Viertel-Klafter; endlich 
ue) Hundert bis Hundert und funfzig Bürgel'sche Scheffel Hafer oder Gerste 
von dem Thalbürgel'schen Zinsboden alljährlich nach Jena oder Weimar 
zu fahren, welches Getreide nach der Hufenzahl repartirt wird. 
9dDie veyden Dörfer Bobeck und Gerega müssen gemeinschaftlich auf allen 
Stiftöfeldern in Thalbürgel den Hafer rechen. Diese Frohne wird von den 
dortigen Hüfnern nach Verhältniß der Hufenzahl prästirt, so daß Bobeck, 
welches zwölf und eine halbe Hufe besitzt, einen Tag zwölf und den andern 
Tag dreyzehen und sofort bis zu vollendeter Arbeit an Fröhnern stellen, da- 
gegen aber Gerega acht Mann nach acht Hufen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.