Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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1) die in Stuttgart erscheinende „Neckarzeitung“ wird auf den Grund 
des Preßgesetzes vom 20. Sept. 1819 von Bundeswegen unterdruͤckt und 
jede Fortsetzung derselben unter jedweden Titel in allen Bundesstaaten untersagt ; 
die Redaktoren derselben, Karl Schill und Heinrich Elsner, werden 
binnen fuͤnf Jahren, vom Tage dieses Beschlusses an, in keinem Bundes- 
staate bey der Redaktion einer aͤhnlichen Schrift zugelassen werden; 
die Königlich Württembergsche Regierung so wie sämmtliche übrigen Bun- 
desregierungen werden aufgefordert, wegen des Vollzuges dieses Beschlusses 
unverweilt dos Nöthige anzuordnen, und die Bundesversammlung binnen 
kurzer Frist von den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu seen; 
zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 3. Dezember 1833. 
Großherzoglich Scchsische Landesregierung. 
v. Müller. 
VI. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großher= 
zogs, wird hiermit bekannt gemacht: daß in denjenigen Landestheilen des Groß- 
herzogthumes, wo es biöher noch gestattet gewesen ist, allgemeine Syndiken 
zu Führung der Gemeinde-Prozesse zu bestellen, solches lediglich nur nach vor- 
gängiger Genehmigung durch die unterzeichnete Landes-Direktion, bezüglich durch 
den Bezirks-Landrath geschehen darf, daß es aber bey den der fraglichen Syn- 
diken-Bestellung hier und da entgegenstehenden gesetzlichen Verordnungen, nah- 
mentlich in allen Landestheilen, wo das Königlich Sachsische Recht noch gilt, bey'm 
Generale vom 30. November 1753, in welchem die Bestellung von General- 
Syndiken gänzlich untersagt ist, auch forthin bewendet. 
Weimar den 16. November 1835. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
VII. Berichtigung einiger Druckfehler in den Nummern 6, 7, 8 und 
16 des diesjahrigen Regierungs-Blattes. Es ist zu lesen: Seite 117 Zeile 17: 
„die Hälfte und bezüglich ein Drittheil (P. 75, 760) dessen 2c.“ statt „die Hälfte 
(K. 7) #.;z“ sodann S. 118 in der ersten Marginal-Note: „Pü#/1 statt „,ü — 
S. 124 Z. 18, 19: „Socin#“ statt „socin[— S. 146 Z. 15: „§. 17, I“ 
statt „§. 17, b.“ — S. 153 Z. 5: „Armenanstalten"“ statt „Armenstalten“ — 
S. 181 Z. 30: „geschlossenem Beweisverfahren und“ statt „geschlossenem und Be- 
weisversahren und“ — S. 186 3. 17: „vierzehntägigen“ statt „vierzehentägen" — 
S. 807 Z. 3: „über 15 Rthlr.“ statt „über 50 Rthlr.“ — S. 827 Z. 9: „des 
§.8“ statt „des §S. 7/— S. 367 Z. 31: „K. 146% statt „K. 146/— S. 369 
Z. 5: „. 1460% statt „S. 146“ — S. 369 Z. 11: „K. 146¾ statt „. 145“. 
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