Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Nachstehendem 
Nebenvertrage 
dagegen sind einverleibt worden alle Vereinigungen der Staatsregierungen Wei- 
mars und Altenburgs uͤber minder bedeutende Differenzen, deren Ausgleichung auch 
im Auftrage der vorgenannten Kommissare lag, welche aber groͤßtentheils auf 
deren Veranlassung von den betroffenen Großherzoglichen und Herzoglichen Be- 
zirksämtern an Ort und Stelle und sonst näher ermittelt, bis auf Genehmigung 
verglichen oder doch zur Vereinigung der Immediat = Kommissare vorbereitet 
wurden. Auf dem Grunde dieser Vorarbeiten und Vereinigungen wurden alle diese 
Gegenstände, wie sie im nachstehenden ersten Paragraphen näher bezeichnet sind, 
bey den Konferenzen genau durchgegangen, darüber verhandelt und durch gegen- 
seitiges Aufgeben, Abtreten und Bewilligen der verschiedenen Objekte, oder deren 
Theilung, durch eine allgemeine Ausgleichung in ihrer Meistzahl von Grunde aus 
erledigt und verglichen, wie nachfolgender Nebenvertrag I#. III. IV und 
VI das Nähere enthült. 
g. I. 
Es lagen naͤhmlich den Beauftragten außer den im Hauptvertrage vom 13. 
Juny 1831 aufgenommenen und verglichenen Irrungen noch nachverzeichnete vor, 
welche hier aufgezahlt sind, wie sie dem Laufe der Grenze nach auf einander 
folgen: 
A. Irrungen an der Grenze des Weimar'schen Amtes Blankenhayn mit 
dem Altenburg'schen Kreisamte Leuchtenburg und Orlamünda zu Cahla: 
1) Parochial-Verhältnisse von Witteröroda zu Keßlar (siehe §. III1); 
2) zwischen den Fluren Wittersroda und Drößnit (siehe §. V1); 
8) zwischen den Fluren Lotschen und Keßlar (siehe S. IV 1); 
4) zwischen Lotschen und Drößnis (siehe . V2); 
5) die Zinsen des Rentamtes Oberweimar wegen der Hafermalzeschen Hufe 
in Drößnit (siche §. III2). 
B. Des Weimar'schen Amtes Jena 
A. mit dem Altenburg'schen Kreisamte Leuchtenburg und Orlamünda zu Cahla: 
6) zwischen dem Weimar'schen Dorfe Kleinkröbitz und dem Altenburg'schen 
Rodias (siehe S. V 3);
	        
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