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Nachstehendem
Nebenvertrage
dagegen sind einverleibt worden alle Vereinigungen der Staatsregierungen Wei-
mars und Altenburgs uͤber minder bedeutende Differenzen, deren Ausgleichung auch
im Auftrage der vorgenannten Kommissare lag, welche aber groͤßtentheils auf
deren Veranlassung von den betroffenen Großherzoglichen und Herzoglichen Be-
zirksämtern an Ort und Stelle und sonst näher ermittelt, bis auf Genehmigung
verglichen oder doch zur Vereinigung der Immediat = Kommissare vorbereitet
wurden. Auf dem Grunde dieser Vorarbeiten und Vereinigungen wurden alle diese
Gegenstände, wie sie im nachstehenden ersten Paragraphen näher bezeichnet sind,
bey den Konferenzen genau durchgegangen, darüber verhandelt und durch gegen-
seitiges Aufgeben, Abtreten und Bewilligen der verschiedenen Objekte, oder deren
Theilung, durch eine allgemeine Ausgleichung in ihrer Meistzahl von Grunde aus
erledigt und verglichen, wie nachfolgender Nebenvertrag I#. III. IV und
VI das Nähere enthült.
g. I.
Es lagen naͤhmlich den Beauftragten außer den im Hauptvertrage vom 13.
Juny 1831 aufgenommenen und verglichenen Irrungen noch nachverzeichnete vor,
welche hier aufgezahlt sind, wie sie dem Laufe der Grenze nach auf einander
folgen:
A. Irrungen an der Grenze des Weimar'schen Amtes Blankenhayn mit
dem Altenburg'schen Kreisamte Leuchtenburg und Orlamünda zu Cahla:
1) Parochial-Verhältnisse von Witteröroda zu Keßlar (siehe §. III1);
2) zwischen den Fluren Wittersroda und Drößnit (siehe §. V1);
8) zwischen den Fluren Lotschen und Keßlar (siehe S. IV 1);
4) zwischen Lotschen und Drößnis (siehe . V2);
5) die Zinsen des Rentamtes Oberweimar wegen der Hafermalzeschen Hufe
in Drößnit (siche §. III2).
B. Des Weimar'schen Amtes Jena
A. mit dem Altenburg'schen Kreisamte Leuchtenburg und Orlamünda zu Cahla:
6) zwischen dem Weimar'schen Dorfe Kleinkröbitz und dem Altenburg'schen
Rodias (siehe S. V 3);