Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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59) zwischen der Weimar'schen Flur Lichtenau und derselben Altenburg'schen 
Trockenborn, im kalten Thale (siehe S. IV 45); 
60) zwischen denselben Fluren am alten Teiche (siehe §. IV F. 460); 
61) zwischen denselben Fluren (siehe §S. IV 47); 
62) zwischen der Weimar'schen Flur Langendembach und der Altenburg'schen 
Flur Hummelshayn, an der Abtey (siehe §. IV 48); 
63) zwischen denselben Fluren in der Gegend von Bünaus Grunde (siehe §. 
IV49); « 
64) zwischen dem Weimar'schen Gerichte Oppurg und den Altenburg'schen Ge- 
richten Langenorla, wegen der Döbritzer Erbgerichtsbarkeit (siehe §. IV 50); 
65) zwischen denselben Gerichten wegen der Jurisdiktion über die Grundstücke 
im Loche, Tiefthal und Bahngraben (siehe S. IVö1); 
66) zwischen der Weimar'schen Flur Kleindembach und der Altenburg'schen Flur 
Langenorla (siehe §. IV 52); 
67) das nach Langendembach gehörige Kirchenholz, der Würzbach, im Alten- 
burg’'schen Gebiethe (siehe S. IV 53); 
68) die Stopfelsche Holzmarke in Langenorlaer Flur (siehe 8. V9). 
F. An der ganzen Gebiethsgrenze: 
69) “3 Grenzen, wo eine Versteinigung verabredet worden (siehe 
f. II. 
Von diesen Irrungen sind zuerst 
A ausgeschieden worden diejenigen, welche sich nicht eigneten, Gegenstand 
der Vereinigung zu werden und daher ausgeschieden bleiben mußten, aus Grün- 
den, welche §. III des Näheren enthält, wo sie der Reihe nach verzeichnet sich 
befinden. Ihnen folgen 
B im §. IV die Irrungen, welche durch Vergleich beygelegt worden sind 
und endlich enthält 
C der §. V ein Verzeichniß von Irrungen, welche bey den dermahligen 
Konferenzen ihre Erledigung noch nicht sinden konnten, theils weil noch Dun- 
kelheiten im Laufe der Verhandlungen aufstießen, theils, weil noch einige Berichte 
und Protokolle der Bezirksämter zurückstanden, wegen deren daher den Bezirks-
	        
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