42
die eingeleiteten Verhandlungen nicht erledigt werden koͤnnen, indem die Zensiten,
welche diesen, seit langen Jahren ungangbaren Zins zu geben haͤtten, nicht ha-
ben ermittelt werden koͤnnen und Großherzogliche Kammer in Weimar bey der
Konferenz am 29. November 1824 ihre diesfallsigen Anspruͤche zur rechtlichen
Ausfuͤhrung sich blos vorbehalten hat, welche hiermit nochmahls vorbehalten
werden.
3) Von gegenwärtigem Staatsvertrage bleibt ferner ausgeschlossen: die strit-
tige Wüstung Jagerödorf, welche von Weimar als Pertinenz des Rittergutes
Pösen, Amtes Jena, von Altenburg aber ebenfalls als Gebiethstheil des Amtes
Leuchtenburg mit Orlamünda in Anspruch genommen wird, und zwar aus dem
Grunde, weil nicht nur Weimar und Altenburg, sondern auch neuerdings die
Staatsregierungen Coburg-Gotha und Meiningen und zwar letztere beyde, hin-
sichtlich der Lehenshoheit, darauf Anspruch machen. Es ist daher für zweckmaßig
geachtet worden, bis auf Weiteres blos die gegenseitigen Ansprüche der höchsten
Regentenhäuser Weimar und Altenburg vorzubehalten, bis die Verhältnisse wegen
der Herrschaft Kranichfeld weiter werden aufgeklärt seyn.
4) Ueber die Irrung im Betreff des Holz-Deputates, welches der Pfarrer
zu Rothenstein, wegen des Altenburg'schen Filials Oelkni, früher aus den Al-
tenburg'schen Waldungen erhalten hatte, haben weitläuftige Verhandlungen Statt
gefunden. Diese führten jedoch zu weiter keinem Resultate, als daß von Seiten
Altenburg's durch Akten nachgewiesen wurde, es sey keineswegs rechtlich ver-
pflichtet, das nur auf Widerruf, jedes Mahl auf die Lebensdauer des bittenden
Pfarrers bewilligte Holz, womit die Pfarrey nicht formlich dotirt gewesen, zu
bewilligen. Und da Sachsen= Altenburg auch ablehnte, auf das vom Großher-
zoglich Weimar'schen Ober-Konsistorium gemachte Anerbieten einer ahnlichen Ge-
genbewilligung bey Trockenborn einzugehen: so wurde beschlossen, den fraglichen
Gegenstand von den gegenwärtigen Verhandlungen auszuscheiden.
5) Eine früher Statt gehabte Irrung im Betreff einiger Zins sen, welche das
Rentamt Cahla an mehre Einwohner zu Rothenstein forderte, ist durch Ueber-
einkunft der beyden Kammer-Kollegien zu Weimar und zu Altenburg vom 1. May
1829 beygelegt worden, worauf hiermit Bezug genommen und die Frrung als
bereits erledigt ausgeschieden wird.
S#. IV.
1) Wegen eines strittigen Distrikts von zwey und zwayzig und drey Viertel-
Ackern sechs und eine Viertel-Quadrat-Ruthe Landes zwischen den Fluren Lot-