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Dünger, thierischer; desgleichen andere Düngungsmittel, als: ausgelaugte Asche,
Kalkdscher, Hornspäne, Knochenschaum oder Zuckererde Düngesalz, letzteres nur
auf besondere Erlaubnißscheine und unter Kontrole der Verwendung;
Eyer;
Erden und Erze, die nicht mit einem Zollsatze nahmentlich betroffen sind, als:
Bolus, Bimsstein, Blutstein, Braunstein, Gyps, Lehm, Mergel, Sand, Schmir-
gel, Schwerspath (in krystallisirten Stücken), gewöhnlicher Töpferthon und Pfeifen-
erde, Tripel, Walkererde u. a.;
Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Grenze
durchschnittenen Landgutes;
Fische, frische, und Krebsez
10 Gras, Futterkrduter und Heu;
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Gartengewaͤchse, frische, als:
Blumen, Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wur-
zeln 2c., auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roh, wie er
von den Baumen kommt; auch ungetrocknete Cichorien, diese mit Ausnah-
men für besonders bestimmte Grenzen;
Geflügel und kleines Wildpret aller Art;
Glasur= und Hafnererz (Alquilous);
Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden
silberhaltigen Scheidemünze;
Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, auch ge-
brauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen Benutzung; auch neue
Kleider, Wasche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände sind;
Holz (Brenn= und Nutzholz, auch Flechtweiden), welches zu Lande verfahren
wird, und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist, ausgenom-
men auf den mit einem Zollsatze nahmentlich betroffenen Grenzlinien ; Reisig
und Besen daraus;
Kleidungsstücke und Wasche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem
Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, ingleichen Muster
und Musterkarten, welche Handelsreisende mit sich führen; dann die Wagen der
Reisendenz ferner Wagen und Wasserfahrzeuge der Fuhrleute und Schiffer zund
Personen= und Waaren-Transporte, gebrauchte Inventarien-Stücke der Schiffe,
Reisegeräth, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch;
Fsüchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material);
Milch;
Obst, frisches, ausgenommen auf besonders bestimmten Grenzen;