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5) Zwischen den Großherzoglich Weimar'schen Fluren Rothenste in und
den Herzoglich Altenburg'schen Fluren Sulza und Oelknitz fand an den so
genannten Sulzaer Wiesen eine Grenzirrung Statt, indem man neun Wiesen-
grundstücke, welche nach Sulza steuern, lehnen und zinsen, auch sämmtlich von
Sulzaer Einwohnern besessen werden, zu jeder der genannten Fluren ziehen
wollte. Die Rothensteiner Pratensions= Linie schloß außerdem ein nach Oelknitz
gehöriges und dorthin steuerbares Wiesengrundstück und einen Theil des Saal-
flusses mit ein, welchem von Seiten der Gemeinde Oelknit widersprochen wurde,
wie dieß alles der beyliegende Grundriß unter Nummer 2b näher bezeichnet.
Großherzoglich Weimar'scher Seits hat man aus den im Kouferenz-Proto-
kolte vom 4. Juny 1831 enthaltenen Gründen die in Anspruch genommenen Ho-
heitsrechte über den fraglich streitigen Distrikt aufgegeben und soll nunmehr die
Landesgrenze nach der Altenburg'schen Behauptung so gezogen werden, daß sie
von dem Punkte am rechten Ufer der Saalc, wo das Wiesengrundstück des
Adam Scheer aus Sulza nördlich mit Sulzaer Wiesen zusammenstößt, unter rech-
tem Winkel bis in die Mitte der Saale und dann flußaufwärts zwischen Rothen-
stein und Oelknicz hinlauft, (von über 8 nach y und so weiter).
6) An das in voriger Nummer beschriebene streitig gewesene Fleck stößt
nordlich ein abermahls streitiger Distrikt, der Geiers= und Burgsattels-
berg genannt, welcher von den beyden Gemeinden Rothenstein und Sulza, als
zu ihrer Flur gehörig, in Anspruch genommen wird. Auch hier hat man Groß-
herzoglich Weimar'scher Seits aus den für Altenburg sprechenden überwiegenden
Gründen für dessen Behauptung nachgegeben, und soll dem zu Folge die Landes-
grenze in Gemaßheit der Altenburg'schen Pratensions = Linie so gezogen werden,
daß sie von dem, unter der vorigen Nummer beschriebenen Punkte (= der unter
Nummer Za bepliegenden Zeichnung) am rechten Ufer der Saale bey Adam
Scheers Wiesengrundstück über A4B CD E F G l nach dem unbestrittenen
Grenzpunkte J hinlauft.
7) Eine Grenzirrung am Mönchsgraben zwischen den Gemeindeflu-
ren Maua und Suslza, welche eine Fläche von zwey und einen Viertheil Acker
achtzehen Quadrat-Ruthen Altenburg'sches Maß betrifft und dadurch entstanden
war, daß man Weimar'scher Seits mehre mit Steuern, Lehen und Zinsen nach
Sulza gehörige Grundstücke durchschneiden und zum Weimar'schen Gebiethe ab-
grenzen wollte, welchem aber Altenburg'scher Seits widersprochen wurde. Der
beyliegende Grundriß unter Nummer 3 und die von den beauftragten Aemtern