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Benennung der Gegenstände.
JP) Essig aller Art in Fässen . ..
d) Bier und Essig, in Flaschen oder Kruken eingehndod .. . .. ..
g1) Oel, in Flaschen oder Kruken eingehennndd . ...
1Wein und Most, auch Eidererrr lll. ...
Anmerk. Weiße Bodensee-Weine über die Grenzlinie von Lindau bis Rottweil eingeführt
) Butter ——ssst“n———nrl“n
Anmerk. Snen Stücke, welche eingehen, sind, wenn sie zusammen nicht mehr als drey pfund wie-
Len, frey.
h) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches, gesalzenes, geräuchertes; auch ungeschmolzenes Fett,
Schinken, Speck, Würste; desgleichen großes Willd
i) Früchte:
aa) Suͤbfruͤchte und Blatter:
„) Ftische Apfelsinen, Zitronen, Limonen, Pommeranzen und Granaten ......
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählung: so zahlt er für 100 Stück
10 l oder 1 Fl. 10 Kr. Verdorbene bleiben unversteuert, wenn sie
in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
6o Trockene und getrocknete: Datteln, Feigen, Kastanien, Korinthen, Mandeld,
Pfirsichkerne, Rosinen, Lorbeeren, auch Pommeranzenschaallaan
bb) Frisches Obst und ungetrocknete Cichorienwurzeln auf den Bayerschen und
Württembergschen Grenzen rechts vom Rheine unterliegen der allgemeinen Ein-
gangsabgabe.
k) Gewürze, nähmlich: Galgant, Ingber, Kardamomen, Kubeben, Muskatnüsse und Blu-
men (Mazis), Nelken, Pfeffer, Piement, Saffran, Sternanis, Vanille, Zimmt und
Zimmt-Kassia, Zimmtblüihe
1) Heringe „ „ ⅝⅝ ..6.