Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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No. 
Benennung der Gegenstände. 
  
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b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Bänder, Blonden, Spitzen, 
Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- und Putzwaaren, Ge- 
spinnst und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide, außer Verbindung mit Eisen, 
Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl; Gold= und Silberstoffe.; endlich obige Waa- 
ren auc Floret-Seide (bourre de soie), oder Seide und Floret-Seide . . . .. . . . . . . . 
Alle obige Waaren, in welchen außer Seide und Floret-Seide auch andere Spinn- 
Materialien: Wolle oder andere Thierhaare, Baumwole, Leinen einzeln oder verbun- 
den enthalten sind IIIIEIIIIIIIIIEIIIIIIII EIIIIIIIEIITIIEIIIIEIIIIIIIII 
Seife: 
a) Gruͤne und schwarze EILLELIZPELIEITTIIEIITIIIITIIIITIIEIEIEIEIILIEIILIEIIII 
c. 
b) Gemeine weiße é“ddJ 
D) Feine, in Täfelchen und Kugeliein 
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe sind zum Gebrauche im Lande einzufähren ver- 
bothen. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldek: so wird die Durchgangéabgabe 
mit einem halben Thaler, vom Preuß. oder 50 Kreuzern vom Zoll-Zentner erhoben. 
Bey der Einfuhr nach Bayern, Württemberg und Großherzogthum Hessen, neben 
Berücksichtigung der Stempelordnuing .......................... 
In Sachsen werden die fuͤr das Inland bestimmten eingehenden Spielkarten nach 
der der Stempelabgabe halber gegebenen besondern Vorschrift behandelt. 
Steine: 
a) Bruchsteine und behauene Steine aller AÄrt, Mühl-, grobe Schleif= und Wetsteine, 
Tufsteine, Traß, Ziegel- und Backsteine aller Art, bey dem Transporte zu Wasser, auch 
bey dem Land-Transporte, wenn die Steine nach einer Ablage zum Verschiffen be- 
stimmt iinddd .... ....................·........ 
l))Waarc-naus?llabaster,MarmocandSpeckstetmfernersuncchteStetneinVer- 
bindung mit unedlen Metallen, auch achte und ) unechte geschliffene Steine, Perlen 
und Korallen ohne Fassung ............·....
	        
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