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No.
Benennung der Gegenstaͤnde.
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g) Fayence, Steingut und anderes Erdgeschirr, auch weißes Porzellan und Email in
Verbindung mit unedlen Metallen IEIEEBEIEIIIIIII IIIEIIIIEIIEIIIIIIIIIIII
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und anderen feinen
Metallgemischen, ingleichen alles ubrige Porzellan in Verbindung mit edlen oder
unedlen Metallen r% % 4% % „ „ „ „ „ „ „„ „„„ „ „ „ „„ „ „„
Vieh:
u) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel E— 64 ..
b) Ochsen und Stiere Ss————————————
Anmerk. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind steuerfrey, wenn aus dem Gebrauche, der von
ihnen bey dem Eingange gemacht wird, überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder
Lastthiere zum Angespanne eines Reise= oder Frachtwagens gehören, oder zum Waarentra-
gen dienen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen frey ein.
c) Kuͤhe —.. ... sssss 4
d) Rinder (Jungvieh) Ssssssssss—s——— L
e) Schweine (ausgenommen Spanferkel):
1) gemästete 2222 ———— —————————————————□——————□..DED
2) mager EILIIEIIIIIIIIII
O.) Hammel *———cnuerheh’n-n““eten... .. ... EL
g) Anderes Schaafvieh, Ziegen, Kälber und Spayferke .......
Anmerk. Auf den Grenzlinien von Waldmünchen bis Mariahilf bey Passau und von Schellenberg
bey Salzburg längs der Alpen bis an den Bodensee werden nach besonders hierüber zu
gewärtigender Verordnung Ochsen, Stiere, Kühe und Jungvieh gegen ermäßigte Abgaben-
satze eingelassen.
Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstafft, Wachswaaren:
a) Grobe, schwarze, undedruckte Wachsleinwadddd.
b) Alle andere Gattungen, ingleichen Wachsmousselin und Wachstaft..
„D) Feine bossirte Wachswaanen . .....