Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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3) Für das Großherzogthum kommen die Tarif-Satze, wie sie nach dem Preußischen 
oder 21.= Gulden-Münzfuße angegeben sind, zur Anwendung; es steht jedoch 
den Steuerpflichtigen frey, den Joll entweder im Preußischen Courant bis zu 
1 Stücken oder in Konventions--Gelde nach der gesetzlichen Reduktion, nähmlich 
23 1 gute Groschen für 24 gute Groschen Preußisch Courant, zu entrichten. 
Urkundlich haben Wir dieses Patent höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Großherzoglichen Staatinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 13. Dezember 1838. 
Carl Frichrich. 
C. W. Frhr. v. Fritsch. Frhr. v. Gersdorff. D. Schweißer.
	        
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