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g. 28.
Für Brennereybetrieb, der ununterbrochen wenigstens sieben Tage fort- 6 ration
gehen soll, kann auch und zwar auf diese oder längere Zeit innerhalb jeden r##en.
Kalendermonathes Firation der Steuer eintreten. Diese wird dann berech-
net nach Maßgabe der zu verwendenden Material-Gattung und derjenigen
Menge dieses Materials, welche während der erklärten Betriebszeit ohne
Unterbrechung mit den zum Gebrauche bestimmten Destillir = Gerathen nach
ihrer Betriebsfähigkeit (s. 21) in Branntwein umgewandelt werden kann.
Die Steuer-Kontrole beschränkt sich alsdann allein darauf, die Geräthe
nur während der Betriebszeit außer Verschluß zu lassen, und dahin zu se-
hen, daß keine höher besteuerten Material-Gattungen zur Verwendung auf
Branntwein kommen.
Die oben vorgeschriebene Material-Kontrole ruht für so firirte Bren-
nereyen und sie sind nicht gehalten, besondere Betriebspläne abzugeben, oder
ihre Material-Bestände nachzuweisen. Eine solche Steuer-Firation hängt
übrigens von dem freyen Uebereinkommen der Verwaltung mit dem Steuer-
pflichtigen ab, und es sind zu dem Ende die Bedingungen in der Firations-
Bewilligung bestimmt auszudrücken.
Die Steuerbehörde kann zu jeder Zeit die Firations = Bewilligung zurück-
nehmen, wenn die Geräthe verändert umd die festgesetzten Bedingungen nicht
erfüllt werden.
#S#. 29.
Brennereyen, welche außer den im F. 4 des Gesetzes genannten Stoffen auch 4
Getreide, Kartoffeln 2c. auf Branntwein verarbeiten, sind in dieser Hinsicht n eene
ganz nach den für die Branntweinbereitung aus solchen Materialien bestehen-= Ver Keneß
den Vorschriften zu behandeln. feln.
M.Mechte und
g. 80. flichten der
teuerbeam·
Das Gebdude, in welchem eine Brennerey betrieben wird, wohin auch * zinu
die Räume, in welchen die Gefäße zum Einmeischen, Abkählen, Kochen und Dieses
Dämpfen des Materials aufgestellt sind, so wie die Gefäße, in welchen nicht ½
mehlichte Stoffe und die Räume, in denen außer Gebrauch gesetzte Theile des Steuerbeau-
Destillir -Geräthes aufbewahrt werden, gehören, kann, sobald die Brennerey-. nech ver
zum Betriebe angemelder ist, zu jeder Zeit, sonst aber nur von Metgens en#