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neburg, hatte fruͤher eine unbedeutende Grenzirrung zwischen den beyderseitigen
Pfarrgrundstuͤcken Statt, welche auch zugleich die Territorial-Grenze betraf.
Bey einer am 3. August 1825 von beyderseits beauftragten Bezirksämiern ge-
haltenen Grenzbeziehung der gedachten Fluren ist jedoch an der fraglichen Stelle
eine Differenz nicht vorgekommen, sondern die Grenze unstreitig befunden wor-
den, wie dieses die beyderseitigen Protokolle von den gedachten Tagen genau
ausweisen, deren Inhalt hiermit genehmiget wird.
28) Auch die Landesgrenze zwischen dem Weimar'schen Orte Ruß-
dorf und den Altenburg'schen Dörfern Reust und Linda, wie solche bey
der Grenzbeziehung der beyderseits hierzu beauftragten Aemter am 16. August
1825, besage der beyderseits darüber aufgenommenen Protokolle, befunden und
regulirt worden ist, wird von beyderseitigen höchsten Staatsregierungen für rich-
tig und festgestellt anerkannt.
29) Am 11. und 12. August 1825 ist von den beyderseits hierzu beauf-
tragten Bezirksämtern die Landesgrenze, welche die Aemter Weida und
Roda scheidet, umgangen, geordnet und auf dem Grunde der hierbey geführten
beyderseitigen Protokolle von denselben Tagen versteiniget worden. Beyde höchste
Staatöregierungen erkennen die dadurch festgestellte Landeshoheits-Grenze hiermit
für richtig an und genehmigen die geschehene Versteinigung.
30) Zwischen der Großherzoglich Weimar'schen Flur Burkersdorf und
der Herzoglich Altenburg'schen Flur Carlsdorf, und zwar vom Grenzsteine
Nr. 75 bis 76 der Burkersdorfer, oder Nr. 327 bis 328 der Carlêdorfer al-
tern Flurbeschreibungen, war die Grenze streitig und dunkel. Es wurde dieselbe
bey der, von den beyderseitigen Aemtern am 1. Oktober 2829 gehaltenen Grenz-
beziehung, nach Ausweis der darüber geführten beyderseitigen Protokolle, in der
Maße festgestellt, daß ein streitiger Distrikt von sechszehen Quadrat -Ruthen
zwischen den Anliegern Georg Lüder aus Burkersdorf und Christian Müller und
David Feistel, beyde aus Carlsdorf, getheilt und hiervon neun Quadrat-Ruthen
an Weimar und sieben Quadrat-Ruthen an Altenburg kommen sollen. Die künf-
tige Landesgrenze läuft diesem gemäß von dem Punkte u der auliegenden geich-
nung Nr. 7 über d nach c und dann weiter so fort, wie bey der gedachten Grenz-
begehung am 1. Oktober 1829 von beyderseitigen Aemtern Vereinigung getrof-
fen worden ist.